Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufforderung der PA Photos Limited durch die Image Law Rechtsanwaltskanzlei wegen der unberechtigten Nutzung von Fotowerken im Rahmen eines Internetauftrittes

Aktuell wurde uns eine weitere Aufforderung zur Zahlung von Lizenzschadenersatz durch die Image Law Rechtsanwaltskanzlei vorgelegt. Rechteinhaber ist hierbei die PA Photos Limited aus London.

Ausweislich des uns vorliegenden Aufforderungsschreibens vom 24.11.2022 handelt es sich bei der PA Photos Limited ebenfalls um eine Bildagentur, welche über die weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte an den streitgegenständlichen Bildern des Aufforderungsschreiben verfügt.

Unsere Mandantschaft betreibt einen Onlineshop, in dem nach dem Vortrag der Gegenseite entsprechende Bilder der Rechteinhaberin genutzt worden sein sollen.

Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist hierbei ein Bild. Die Agentur setzt hierbei für ein Bild bei einer Nutzung von ca. einem Jahr einen Betrag in Höhe von 1.417,00 € an. Hinzu kommen Verzugszinsen sowie Kosten der Rechtsverfolgung, sodass insgesamt eine Summe in Höhe von 1.666,16 € von unserer Mandantschaft gefordert wird.

1. Wie ist mit einer solchen Aufforderung umzugehen?

Zunächst ist natürlich zu klären, wie sich die exakten Rechte an den streitgegenständlichen Bildern gestalten. Im weiteren Verlauf muss durch einen im Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden, inwieweit die geltend gemachten Beträge auch tatsächlich bestehen. Soweit sich beispielsweise wie im vorliegenden Fall auf die sogenannte Lizenzanalogie berufen wird, muss vom Grundsatz her die Gegenseite auch darlegen und beweisen können, dass entsprechende Preise am Markt auch erzielt werden.

2. Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Im Regelfall lassen sich auch bei der grundsätzlichen Berechtigung der Aufforderung die geltend gemachten Beträge nicht unerheblich reduzieren. Hierfür eröffnen sich stets einige Ansatzpunkte. Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns Ihr Aufforderungsschreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen. Wir rufen Sie sodann im Regelfall am gleichen Tage zurück. Alternativ rufen Sie uns natürlich auch gerne unmittelbar unter 02307/17062 an. Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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