Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufforderungsschreiben durch Herrn Dr. Torsten Schröer (Firma blickwinkel) wegen Urheberechtsverletzung/Lizenzrechten Fotos

Unsere Kanzlei wird in regelmäßigen Abständen aufgrund von Aufforderungsschreiben des Herrn Dr. Torsten Schröer (handelnd unter der Firma blickwinkel) aus Witten kontaktiert und sodann auch in der Folge beauftragt.

Herr Schröer agiert dabei hauptsächlich über E-Mail-Kontakt. In den E-Mails an unsere Mandanten wird zunächst mitgeteilt, dass blickwinkel eine Bildagentur sei, welche das Bildmaterial von über 500 Fotografen und Illustratoren aus aller Welt vermarkte.



Sodann folgt ein Hinweis, dass auf der Website der angeschriebenen Person Bildmaterial ohne Urhebernachweis entdeckt wurde, für das die Firma blickwinkel „Inhaber“ der maßgeblichen Rechte sei. Da die Berechtigung der angeschriebenen Person zur dargestellten Bildnutzung nach der aktuellen Sachlage nicht nachvollzogen werden kann (und auch regelmäßig kein korrekter Urhebernachweis aufgefunden werden kann) wird die angeschriebene Person zunächst aufgefordert, innerhalb von fünf Werktagen Auskunft hinsichtlich des Umfangs der gegenständlichen Nutzung, Nutzungsdauer sowie Herkunft des urheberrechtlich geschützten Bildmaterials zu erteilen. Sofern eine ordnungsgemäße Lizenzierung erfolgt sei, wird um Zusendung etwaiger prüfbarer Nachweise innerhalb derselben Fristen gebeten.

Sofern die angeschriebenen Personen bereits antworten, folgt in der Regel ein ähnlich lautendes Antwortschreiben. Zunächst wird mitgeteilt, dass alle Nettoeinnahmen 50/50 mit den Fotografen von blickwinkel geteilt werden. Zur Vermeidung etwaiger Abmahnkosten wird eine nachträgliche Nutzungslizenz angeboten. Hierbei wird üblicherweise für die Internetnutzung des mitgeteilten Zeitraums eine nachträgliche Nutzungsgebühr zzgl. 7 % USt. berechnet. Falls die Rechnung nicht akzeptiert werde, wird angekündigt, den Fall „recht schnell“ an ein Anwaltsbüro weiterzuleiten. Auf welcher Grundlage (beispielsweise MFM-Tabellen oder eigene Lizenzierungspraxis) hier die Berechnung stattfindet, wird nicht mitgeteilt. In der Folge wird nochmals auf die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung hingewiesen. Sodann wird im Sinne einer schnellen Einigung innerhalb von drei Werktagen eine Antwort gefordert.

Haben auch Sie ein Aufforderungsschreiben von Herrn Dr. Torsten Schöer durch die Firma blickwinkel erhalten?

Sollten auch Sie ein Aufforderungsschreiben von der Firma blickwinkel erhalten haben, so bietet es sich in jedem Fall an, vor etwaigen Zahlungen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wir vertreten bereits seit Jahren Mandanten gegen die Firma Blickwinkel. Dadurch ergibt sich ein gewisses Sonderwissen unserer Kanzlei in Bezug auf diese Vorgänge.

Selbst wenn sämtliche geltend gemachten Ansprüche zutreffen, bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.

Gerne können Sie uns die Schreiben von der Firma blickwinkel per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns telefonisch für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 kontaktieren.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

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