Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticketabmahnung durch die RuhrKanzlei im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG

Unsere Kanzlei wird in den letzten Wochen häufig bezüglich Ticketabmahnungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG (im Nachfolgenden Eintracht Frankfurt) beauftragt.

Eintracht Frankfurt wird dabei von der RuhrKanzlei aus Dortmund vertreten.

Bei diesem Schreiben handelt es sich um das übliche Ticket-Abmahnschreiben der RuhrKanzlei. Diese vertritt neben Eintracht Frankfurt auch weitere Bundesligavereine wie Borussia Dortmund.

Dabei habe Eintracht Frankfurt als Veranstalterin der Fußballspiele im Deutsche Bank Park ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden.

Der Grund der Beauftragung der RuhrKanzlei sei, dass die abgemahnte Person durch das Angebot von Tickets von Eintracht Frankfurt über die Internetplattform eBay Kleinanzeigen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden ATGB) von Eintracht Frankfurt verstoßen habe.

Die ATGB seien dabei wirksam in den Ticketkaufvertrag mit einbezogen worden. Tickets dürften nur unter Beachtung der Ziffer 9 Absatz (2), (3) oder (4) der ATGB weitergegeben werden. So soll die abgemahnte Person ein Ticket auf eBay Kleinanzeigen inseriert haben. Zudem seien Eintracht Frankfurt weitere Anzeigennummern zur Kenntnis gelangt, welche allerdings nicht zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden.

Durch die Angebotsveröffentlichung bestehe ein Anscheinsbeweis, dass die abgemahnte Person für die genannte Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Aufgrund der geltend gemachten Rechtsverletzung wird zunächst unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren wird unter Fristsetzung ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 353,60 € geltend gemacht.

Die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche behält sich Eintracht Frankfurt hierbei ausdrücklich vor. Zudem behält sich Eintracht Frankfurt die Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 Ihrer ATGB vor. Gleiches gelte für die Auszahlung etwaig erzielter Mehrerlöse, sowie dem grundsätzlich zustehenden Auskunftsrecht, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch die abgemahnte Person veräußert wurden.

Sofern die genannten Fristen ergebnislos verstreichen sollten, wird die RuhrKanzlei Eintracht Frankfurt empfehlen, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Haben auch Sie eine Ticketabmahnung von Eintracht Frankfurt erhalten?

Sofern auch Sie eine Ticketabmahnung von Eintracht Frankfurt erhalten haben, sollte nicht ohne vorige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder etwaige Zahlungen geleistet werden.

So ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Verstöße zutreffen.

Dafür ist u. a. mindestens erforderlich, dass die abgemahnte Person auch den ATGB von Eintracht Frankfurt zugestimmt und auch das streitgegenständliche Angebot veröffentlicht hat.

Unabhängig von der Beurteilung jeglicher Rechtslage bietet es sich aus Erfahrung in der Regel an, unter anwaltlicher Betreuung eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu erarbeiten.

Sofern auch Sie eine Abmahnung von Eintracht Frankfurt erhalten, können Sie uns diese gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder uns telefonisch für eine kostenlose Erstberatung unter 02307/17062 anrufen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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