Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Markenrecht durch den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. durch Rechtsanwälte SOH aus Essen

Uns liegt eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung vom 13.02.2023 vor, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, gegen die Markenrechte des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. verstoßen zu haben. Im Rahmen des Abmahnschreibens wird darauf hingewiesen, dass der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. Rechteinhaber des bekannten Zeichens „S04“ ist, welches als deutsche Marke unter der Nummer „30627363“ geschützt ist.

Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. habe festgestellt, dass unsere Mandantschaft Produkte anbietet, die das Zeichen „S04“ beinhalten. Es handelt sich hierbei um sogenannte Einstiegslichter, bei denen das Zeichen „S04“ verwendet wird und welche durch unsere Mandantschaft im Onlinehandel angeboten werden.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Zunächst wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben werden Kosten der Rechtsverfolgung, und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 € geltend gemacht, sodass alleine Anwaltskosten in Höhe von 1.822,96 € von unserer Partei gefordert werden. Neben der Unterlassung von Kosten der Rechtsverfolgung werden ferner sogenannte Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. Auskunft über den Umfang der vorgeworfenen Rechtsverletzung erteilt haben möchte.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere die in der Abmahnung genannten Fristen unbedingt zu beachten sind. Gerade im Markenrecht besteht ein grundsätzlich sehr hohes Kostenrisiko, soweit Fehler im Umgang mit der Abmahnung begangen werden. Beim Markenrecht handelt es sich um dasjenige Rechtsgebiet, welches zu denjenigen gehört, in denen die Rechtsprechung die höchsten Streitwerte ansetzt. Fehler, die ggf. zu teuren Gerichtsverfahren führen, müssen und sollten an dieser Stelle unbedingt vermieden werden.

Soweit der Vorwurf in der Sache zutrifft, was im Markenrecht stets die Prüfung des Einzelfalls voraussetzt, sollte eine im Regelfall modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese wird insbesondere durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz regelmäßig auf das Notwendigste begrenzt, jedoch so weit gefasst, als dass der mit der Abmahnung verfolgte Unterlassungsanspruch erfüllt wird. Werden an dieser Stelle Fehler in die eine oder andere Richtung gemacht, kann dies ebenfalls zu teuren Konsequenzen führen. Wird beispielsweise die modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung so abgefasst, dass diese zu weit ist, besteht ein erhöhtes Risiko in potentielle Vertragsstrafen zu gelangen. Wird diese zu eng abgefasst, könnte die Gegenseite unmittelbar gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, was sodann zu einem wiederum teuren Gerichtsverfahren führen würde. Da in markenrechtlichen Angelegenheiten im Regelfall Unternehmer betroffen sind, bedarf es hier unbedingt einer exakten und detaillierten Prüfung der strafbewehrten Unterlassungserklärung, um auch für das weitere Geschäftsleben soweit wie rechtlich möglich flexibel zu bleiben.

Im Regelfall lassen sich geltend gemachte Kosten auch verhandeln.


Was können wir für Sie tun?

Wir sind eine auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz haben wir bereits eine nicht unerhebliche vierstellige Anzahl von markenrechtlichen Abmahnungen in den letzten 13 Jahren vertreten und verteidigt. Auch setzen wir regelmäßig für unsere Mandanten markenrechtliche Ansprüche durch. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307/17062 an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir Ihnen auch in Ihrem Fall unbedingt weiterhelfen können.

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