Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ralf Merk durch die Kanzlei Schroeder

Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Ralf Merk beauftragt.

Dieser wird hierbei von der Kanzlei Schroeder aus Kiel vertreten. Die Thematik der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist diejenige, für welche die Kanzlei Schroeder bereits für andere Mandanten bekannt war. So handelt es sich auch hier um ein ähnlich lautendes Schreiben, in welcher gezielt private Verkäufer auf E-Bay angeschrieben werden, welche aufgrund des Umfangs ihrer Verkaufstätigkeiten als gewerbliche Händler einzustufen seien.

Herr Ralf Merk, der Abmahner, bietet als Händler auf der Internetplattform eBay sogenannte „Phrasenschweine“ zum Verkauf an. Dabei verkaufe der Abmahner im erheblichen Umfang und nicht nur gelegentlich auf der Plattform eBay hunderte Artikel, so auch Phrasenschweine.

Die abgemahnte Person bietet dabei ebenfalls Phrasenschweine an und tritt dabei als privater Anbieter auf. Nach Ansicht des Abmahners erfüllt die Verkaufstätigkeit der abgemahnten Person alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat.

So werden eine Vielzahl von Kriterien aufgezählt, nach welcher die Rechtsprechung den privaten vom gewerblichem Handel unterscheidet. In der Folge wird sodann erkannt, dass die genannten Kriterien des gewerblichen Handels auf die abgemahnte Person zutreffen. Die Angabe, die abgemahnte Person sei privater Verkäufer, sei daher unrichtig. Es wird anhand der Verkaufsübersicht der abgemahnten Person nochmals begründet, warum dieser als gewerblicher Händler einzustufen sei. Daraus ergebe sich, dass die abgemahnte Person nur zum Schein als Privatanbieter auf E-Bay auftrete.

Die fälschliche Behauptung eines angeblichen Privatverkaufs sei daher unlauter im Sinne des UWG. So verstoße die abgemahnte Person unter anderem gegen gesetzliche Informationspflichten.

In der Folge macht der Abmahner sodann mehrere Ansprüche geltend:

Zunächst wird verlangt, das beanstandende Verhalten sofort zu unterlassen. Hierzu soll unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche die Wiederholungsgefahr ausräumt. Einen Formulierungsvorschlag für die geforderte Unterlassungserklärung fügt die Gegenseite dabei als Anlage bei.

Des Weiteren sei die abgemahnte Person gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG verpflichtet, dem Abmahner die wegen der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. In dem uns vorliegenden Fall wird die Berechnung der Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 €, somit ein Betrag in Höhe von 953,40 €, vorgenommen. Auch die Zahlung wird ebenfalls unter Fristsetzung gefordert. Sollten die Fristen ungenutzt verstreichen, wird die Kanzlei Schroeder ihrem Mandanten empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder erhalten?

Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall vor etwaigem Kontakt mit der Gegenseite durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei beraten lassen.

Wir beraten seit vielen Jahren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, so auch gegen die Kanzlei Schroeder aus Kiel. Insbesondere ist in jedem Einzelfalle genaustens zu prüfen, ob die geltend gemachten Vorwürfe der Gegenseite auch zutreffen.

Des Weiteren sollte die abgemahnte Person sodann auch auf die Konsequenzen der von ihr abgegebenen Unterlassungserklärung hingewiesen werden.

Gerne können Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Kanzleiadresse ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 02307/17062 kontaktieren.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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