Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH „Global-Trust“ durch Rechtsanwalt Sebastian aus Berlin wegen vermeidlicher Urheberrechtsverletzung

Uns wurde ein aktuelles Abmahnschreiben der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH – kurz „Global-Trust“- durch Rechtsanwalt Sebastian vorgelegt.

Im Rahmen des Abmahnschreibens wird darauf hingewiesen, dass die Mandantin einen Firmenindex unter der Bezeichnung „Global Trust“ betreibe, um Kunden einen Werbe- sowie Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Insoweit wird darauf hingewiesen, dass ein Herr Patrik Schieweck Hersteller des auf der Urkunde gezeigten Global-Trust-Logos sei sowie ebenfalls Hersteller der Urkunde „TOP-Händler“. Die Urkunde stelle aufgrund ihrer Zusammenstellung ein urheberrechtsfähiges Werk dar, welches die erforderliche Schöpfungshöhe erreiche. In diesem Zusammenhang wird auch auf ein Urteil des Landgerichts Berlin aus Januar 2022 verwiesen.

Welcher Vorwurf wird in der Abmahnung erhoben?

Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Mandantschaft ein postalisches Schreiben erhalten habe, in dem die verfahrensgegenständliche Urkunde enthalten war. Es sei an mehreren Stellen eindeutig darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit zur Nutzung der Urkunden und des Siegels im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auch über einen gewerblichen Internetauftritt erfolgen könne, soweit das darin befindliche Angebot angenommen werde. Hierbei hätte die Mandantschaft einen bestimmten Geldbetrag zahlen müssen.

Aufgrund der ohne Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgten Verwendung stelle sich exakt diese Verwertung als Verstoß gegen das Urhebergesetz dar. Insoweit sei eine entsprechende Abbildung in Rahmen von Social-Media durch unsere Partei erfolgt, sodass dem Rechtinhaber Ansprüche auf Unterlassung und insbesondere Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskostenerstattung zustünden.

Was wird in der Abmahnung genau gefordert?

Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 16.03.2023 gefordert. Darüber hinaus wird ein Schadensersatz geltend gemacht. Hierbei beruft sich die Rechtinhaberin auf § 97 Abs. 2 UrhG. Schließlich wird im Hinblick auf die geltend gemachte Höhe darauf verwiesen, dass der Abgemahnte die ursprünglichen Kosten, und zwar in Höhe von 569,00 €, verlangen könne.

Daneben werden Kosten der Rechtsverfolgung, und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 12.569,00 € geltend gemacht. Dies entspricht Anwaltskosten in Höhe von 1.054,10 €, sodass rund 1.600,00 € von unserer Mandantschaft im Rahmen des Abmahnschreibens gefordert werden.

Was ist in rechtlicher Hinsicht von der Abmahnung zu halten?

Es stellt sich zunächst nach unserem Dafürhalten die Frage, inwieweit dieses Abmahnschreiben berechtigt ist. Insoweit dürfte festzustellen sein, dass durch die letztendlich frei erfundene Reputation auf dem Schriftstück selbst das ursprüngliche Angebot sich an den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit zu messen haben dürfte. Ob hier tatsächlich sodann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, und die potentielle Sittenwidrigkeit letztendlich auch auf die Geltendmachung des nachfolgenden Anspruches durchschlägt, ist fraglich. Auch weitere Verteidigungsansätze sind durchaus denkbar und vorhanden.

Unabhängig davon wäre zu raten, hier über die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzudenken. Die dem Schreiben anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls nach unserem Dafürhalten abgegeben werden.

Des Weiteren böte sich hier eine Zurückweisung oder der Eintritt in Verhandlungen an. Verteidigungsansätze sind nach unserer Auffassung gegeben. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir haben bereits in der Vergangenheit Mandanten gegen „Global Trust“ vertreten und auch beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns das Abmahnschreiben gerne an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.

Wir sind auf das Urheberrecht hochspezialisiert und haben auch insbesondere in der Vergangenheit schon vielfach gegen urheberrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Sebastian vertreten.

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