Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnung der Bravado International Group Merchandising Services wegen Rolling Stones Zunge durch Rechtsanwälte Gutsch und Schlegel

Uns liegt erneut eine aktuelle Abmahnung der Bravado International Group Merchandising Services vom 16.03.2023 wegen des Vorwurfs einer Markenrechtsverletzung vor. Gegenstand der Marke ist hierbei die berühmte Rolling Stones Zunge, die als Bildmarke und der EUIPO Anmeldenummer: 0180062562 markenrechtlich geschützt ist. Die Bildmarke genießt hierbei Schutz für Waren der Nizza-Klasse 21.

Was wird dem Abgemahnten genau vorgeworfen?

Es wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese im geschäftlichen Verkehr Tassen sowie weiteres Geschirr unter Verwendung der entsprechenden Rolling Stones Zunge auf dem Onlinemarktplatz www.etsy.com angeboten habe.

Ausweislich des Abmahnschreibens habe der Rechteinhaber, mithin die Bravado International Group Merchandising Services die entsprechenden Produkte nicht lizenziert. Aus diesem Grund läge eine Markenrechtsverletzung vor.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

In der Abmahnung wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Betroffene dazu verpflichten soll, in Zukunft die entsprechende Bildmarke nicht erneut zu bewerben und zum Vertrieb von Merchandising Artikeln in Form von Tassen und/ oder Schüsseln zu verwenden.

Daneben werden die Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage des Gegenstandswertes in Höhe von 75.000,00 € gefordert. Weiterhin wird ein Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 € geltend gemacht, sowie die Kosten des Testkaufes, sodass insgesamt 4.447,00 € durch die Rechtsanwälte Gutsch und Schlegel für ihre Mandantschaft gefordert werden.

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie auf die Einhaltung der entsprechenden Fristen achten. Ansonsten drohen hier entweder einstweilige Verfügungsverfahren oder gleich teure Klageverfahren. Bei einem Gegenstandswert von 75.000,00 € besteht das Prozesskostenrisiko im Falle einer Klage für die erste Instanz 11.371,26 €. Hier kämen sodann im Falle des Verlustes des Prozesses noch die geltend gemachten Schadensersatzkosten und auch die Kosten der Rechtsverfolgung hinzu, sodass bei einem falschen Vorgehen hier durchaus Kosten in dem Bereich von 16.000,00 € drohen könnten.

Insoweit ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich fachanwaltlich vertreten lassen. Wir haben bereits eine hohe vierstellige Anzahl von markenrechtlichen Abmahnungen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten. Auch haben wir bereits zahlreiche Mandanten gegen die Bravado International Group Merchandising Services vertreten. Sollten auch Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns gerne auch unmittelbar an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.