Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Tickets durch 1. FC Köln GmbH & Co. KG aA durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

Wir vertreten seit nunmehr über 12 Jahren Mandanten gegen sogenannte Ticketabmahnungen. Wir erhalten wöchentlich mehrere Anfragen von sogenannten Ticketabmahnungen verschiedener Kanzleien und bearbeiten diese Fälle tagtäglich.

Aktuell liegt uns ein Abmahnschreiben des 1. FC Köln (1. FC Köln GmbH & Co. KG aA) vor, in dem unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, dass diese entgegen der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (der sog. ATGB) Tickets des 1. FC Köln über die Onlineverkaufsplattform „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten habe. Insofern erfolgt sodann im weiteren Verlauf ein Abdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Aufzählung der einzelnen Tickets nebst entsprechenden Artikelnummern, die durch unsere Partei auf der Plattform angeboten worden sein sollen. Unter Hinweis auf die Schwarzmarktgefahr und die Stadionsicherheit wird sodann dargelegt, dass durch das Verhalten unserer Partei ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen vorliege und dadurch Unterlassungs- sowie Kostenerstattungsansprüche ausgelöst werden.

Es wird im Rahmen der Kostenerstattungsansprüche darauf hingewiesen, dass für den Fall eines gedachten Gerichtsverfahrens ein Streitwert zwischen 5.000,00 € bis zu 50.000,00 € maßgeblich wäre, wobei in diesem Fall alleine für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von 3.581,20 € fällig würde.

Insofern wird ein Vergleichsangebot unterbreitet, wonach bei Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages in Höhe von 300,00 € sowie der Abgabe der begehrten strafbewehrten Unterlassungserklärung die Angelegenheit erledigt würde.

Wie ist mit diesen Abmahnungen umzugehen?

Letztendlich hängt die Frage der konkreten Verteidigung davon ab, ob der Verstoß in der Sache zutrifft. Häufig ist hierbei entscheidend, ob der Abmahnadressat auch tatsächlich der unmittelbare Vertragspartner des jeweiligen Vereins ist. Denn nur in diesen Fällen kann im Regelfall überhaupt eine vertragliche Beziehung bestehen, die auf Grundlage der ATGB zu den entsprechenden Ansprüchen, die im Rahmen der jeweiligen Abmahnschreiben geltend gemacht werden, ausgelöst werden.

Auch wenn eine unmittelbare Vertragsbeziehung besteht, muss hier nach Rücksprache mit der Mandantschaft, die wir stets mit der notwendigen Sorgfalt vornehmen, eruiert werden, worin das genaue Begehren des Mandanten besteht. Häufig kommt es in diesen Konstellationen natürlich darauf an, dass Mandanten Ticketsperren verhindern wollen. Viele der Vereine, die sich für den Ausspruch von entsprechenden Abmahnungen entscheiden, verhängen im Falle der Nichtreaktion oder auch im Falle einer nicht einvernehmlichen Lösung Ticketsperren, sodass es dem Abmahnadressaten sodann nicht mehr möglich ist, auf den normalen Erwerbswegen Tickets für den jeweiligen Lieblingsverein zu erwerben.

Wir werden Ihnen auf jeden Fall Lösungswege aufzeigen, solche Ticketsperren zu umgehen und auch wirtschaftlich vernünftige Lösungen durch unsere Inanspruchnahme herzustellen.

Sollten Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen mittlerweile auf eine über dreistellige Anzahl von bearbeiteten Abmahnungen in diesem Bereich zurück. Im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu senden Sie uns die Abmahnung bitte an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar an. Im Falle der Zusendung rufen wir im Regelfall am gleichen Tag, allerspätestens am nächsten Tag bei Ihnen zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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