Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufforderungsschreiben der ddp Media GmbH wegen Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder

Unsere Kanzlei wird regelmäßig in Forderungsangelegenheiten der ddp Media GmbH aus Hamburg beauftragt.

Diese tritt hierbei unter der Firmierung ddp images auf. Die ddp Media GmbH ist eine renommierte, international tätige Bildagentur, welche weltweit Fotografien in einer Vielzahl von Urhebern vermarktet. Zudem verfolge diese die Bildrechte von Drittauftraggebern.

Die angeschriebene Person betreibe einen Internetauftritt, welcher ausweislich des beigefügten Screenshots mindestens ein Foto aus dem Portfolio ddp media GmbH beinhaltet. Eine solche Nutzung auf einer Internetwebseite bedarf der vorigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, da es sich bei Webnutzungen dieser Art um eine Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung im Sinne des Urhebergesetzes handelt. In den Kundendateien der ddp media GmbH konnte nicht festgestellt werden, dass die angeschriebene Person die entsprechende Nutzungsrechte angefragt bzw. erworben habe. Sofern dies übersehen seien sollte, wird um Übersendung einer entsprechenden Genehmigung gebeten.

Die ddp media GmbH sei gerne bereit, der angeschriebenen Person für eine Onlinenutzung des Bildmaterials in Zukunft die erforderlichen Rechte in einem bequemen Verfahren zu erteilen.

Zunächst wird jedoch aufgrund der vergangenen Nutzung eine nachträglich zu zahlende Lizenzvergütung verlangt. Zur Berechnung soll die angeschriebene Person zunächst Auskünfte erteilen und zwar darüber,

  1. wie lange das fragliche Bildmaterial online gestellt war;
  2. welche weiteren Fotos aktuell oder in der Vergangenheit auf der Webseite oder auf anderen Auftritten genutzt wurden;
  3. sowie in welchem Umfang das Bildmaterial auch an anderen Stellen genutzt wurde.

Für die Auskunft wird der Person eine Frist gesetzt.

Nach erfolgter Auskunftserteilung wird eine Berechnung auf Basis der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) herausgegebenen Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zugesendet, welche von der ddp Media GmbH regelmäßig zugrunde gelegt werden.

Sollten auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten haben, sollten Sie sich zunächst mit einem fachkundigen Fachanwalt auseinandersetzen.

Insbesondere kann dieser auch Sie dabei unterstützen, nach erhaltener Schadensersatzforderung eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu erarbeiten.

In keinem Fall sollte eine voreilige Zahlung an die Gegenseite geleistet werden.

Wir sind für unsere Mandantschaft deutschlandweit in zahlreichen Verfahren bzgl. urheberrechtlicher Abmahnung bzw. Aufforderungsschreiben tätig.

Gerne können Sie uns das erhaltene Schreiben per E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.