Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Unsere Kanzlei wurde in der letzten Woche mehrfach bzgl. markenrechtlicher Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH angefragt und beauftragt. Diese wird hierbei stets von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München vertreten. Bzgl. der markenrechtlichen Abmahnung der BVB Merchandising GmbH berichteten wir bereits hier.

Die BVB Merchandising GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Diese ist unter anderem Inhaberin der markenrechtlich geschützten Marken „BVB„und „Borussia Dortmund“ sowie dem bekannten Vereinslogo.

Die BVB Merchandising GmbH habe davon Kenntnis erlangt, dass die angeschriebene Person auf einem Verkaufsportal unter ihrem Account Produkte zum Verkauf angeboten habe und dabei die geschützten Markenbegriffe wie „BVB“ oder „Borussia Dortmund“ ohne die Zustimmung der BVB Merchandising GmbH verwendet habe.

Insoweit stehe der Vorwurf der Markenverletzung im Raum. Der angeschriebenen Person wird dabei unter Fristsetzung die Möglichkeit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, woraus diese ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marken für Ihre Produkte ableite.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Den meisten Personen ist eine Abmahnung sowohl aus dem Bereich des Urheberrechts, des Markenrecht oder des Wettbewerbsrechts durchaus bekannt.

In einer typischen Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung gefordert, Auskunft und Schadensersatz sowie Ersatz der Anwaltskosten.

Die „Vorstufe“ für eine markenrechtliche Abmahnung stellt dabei regelmäßig die Berechtigungsanfrage dar. Hier könnte bei dem Auftraggeber bspw. eine Unsicherheit vorliegen, ob tatsächlich ein markenrechtlicher Verstoß vorliegt. Eine Berechtigungsanfrage kann jedoch auch diverse andere Gründe haben.

Im Gegenteil zur Abmahnung fordert eine Berechtigungsanfrage jedoch regelmäßig lediglich eine Stellungnahme des Empfängers zu einer vermuteten Rechtsverletzung.

Für den Abmahner bietet dies den Vorteil, dass in dem Fall, in dem doch keine Verletzung vorliegt, keine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung aufgrund einer unrechtmäßigen Abmahnung vorliegt. Der Nachteil liegt jedoch darin, dass für eine Berechtigungsanfrage kein Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert werden kann.

Trotz allem sind diese in jedem Fall ernst zu nehmen. Sollte sich die Person ohne anwaltliche Beratung äußern und der Rechtsverstoß aufgrund der Äußerung nunmehr bei der Gegenseite eindeutig gegeben sein, so folgt häufig eine Abmahnung mit den genannten Kostenfolgen innerhalb kürzester Zeit. Ein Großteil dieser Kosten könnte durch die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung umgegangen werden.

Sollten auch Sie eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, sollten Sie sich in jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten Fällen von Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH. Hier kann im Fall des richtigen Handelns eine enorme Summe gespart werden.

Gerne können Sie uns die erhaltene Berechtigungsanfrage per E-Mail an unsere Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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