Abmahnung durch KSP für die dpa Picture-Alliance GmbH: Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung – Was tun?
KSP-Abmahnung im Namen der dpa Picture-Alliance – wir vertreten jede Woche Betroffene
Unsere Kanzlei wird wöchentlich von mehreren Mandanten kontaktiert, die eine Abmahnung der KSP Kanzlei Rechtsanwälte erhalten haben. Auftraggeberin ist in diesen Fällen regelmäßig die dpa Picture-Alliance GmbH, eine der größten deutschen Bildagenturen. Beanstandet wird meist die Nutzung eines Fotos auf einer Website oder in sozialen Netzwerken ohne vorherige Lizenzierung.
Wir vertreten Mandanten laufend in Fällen dieser Art – und kennen das Vorgehen, die rechtliche Argumentation sowie mögliche Schwachstellen solcher Forderungen sehr genau. Das erlaubt es uns, Ihre Interessen gezielt zu verteidigen und überhöhte Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren.
Der konkrete Fall: Bildnutzung ohne Lizenz – über 4.000 € gefordert
Im uns vorliegenden Fall wird einem Mandanten vorgeworfen, ein Pressefoto aus dem Portfolio der dpa Picture-Alliance GmbH im Jahr 2013 auf einer Facebook-Seite ohne Erlaubnis veröffentlicht zu haben. In Folge dessen macht KSP eine umfangreiche Schadensersatzforderung geltend, die sich wie folgt zusammensetzt:
- Lizenzschaden gemäß Lizenzanalogie: 2.000,00 €
- Dokumentationskosten: 85,00 €
- Zinsen: 65,84 € (für den Zeitraum von über 10 Jahren)
- Rechtsanwaltsgebühren (1,3 Geschäftsgebühr nach RVG): 235,80 €
➡️ Gesamtforderung: 4.386,64 EUR
Besonders auffällig: Das Foto wurde laut Vorwurf bereits 2013 verwendet, doch erst im Jahr 2025 abgemahnt. Der Abmahner verlangt rückwirkend Zahlungen über mehr als ein Jahrzehnt – inklusive Zinsen.
Trotz der langen Zeitspanne wird eine umfassende Zahlung verlangt. Der Mandant wurde zudem zur sofortigen Entfernung des Bildes sowie zur Unterlassung weiterer Veröffentlichungen aufgefordert. Eine Reaktion innerhalb einer Frist ist zwingend erforderlich, da andernfalls gerichtliche Schritte angekündigt werden.
Was bedeutet das für andere Betroffene?
Auch wenn dieser Fall exemplarisch ist, zeigt er deutlich, mit welchen Summen und juristischen Mitteln in solchen Verfahren gearbeitet wird. Besonders problematisch: Viele Betroffene haben das Bildmaterial nicht selbst eingestellt, sondern z. B. von Dritten erhalten oder wissen nicht mehr, wann und wo es verwendet wurde. Dennoch wird pauschal auf Schadensersatz erkannt.
Unsere anwaltliche Empfehlung: Keine Zeit verlieren – aber mit Bedacht handeln
Sollten Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, beachten Sie bitte:
- Zahlen Sie nicht vorschnell! Die Höhe der Forderung ist regelmäßig verhandelbar.
- Lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen. Es gibt vielfach Ansatzpunkte, um rechtlich zu argumentieren oder eine Reduzierung zu erreichen.
- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt mit der dpa Picture-Alliance auf. Ansprechpartner ist ausschließlich die KSP Kanzlei.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
✔ Kostenlose Ersteinschätzung
✔ Langjährige Erfahrung mit KSP-Forderungen
✔ Verhandlung mit der Gegenseite auf Augenhöhe
✔ Individuelle Strategie statt Standardantwort
Wir prüfen für Sie unverbindlich und kostenlos, ob die Abmahnung rechtlich gerechtfertigt ist, ob die Höhe der Forderung angemessen erscheint und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Fazit: Urheberrechtsabmahnung ist kein Einzelfall – wir helfen Ihnen kompetent
Die Abmahnung durch KSP im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH zeigt exemplarisch, wie schnell man wegen einer Bildnutzung mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert wird. Dennoch gibt es zahlreiche rechtliche Ansatzpunkte, um sich zu verteidigen.
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