Abmahnungen durch Dr. Schröer – Bildrechte konsequent durchgesetzt
Die Kanzlei Westermann & Scholl hat im Namen von Dr. Torsten Schröer erneut eine Abmahnung wegen unzulässiger Bildnutzung ausgesprochen. Unsere Kanzlei erhält regelmäßig Anfragen von Betroffenen, bei denen entweder direkt oder über die Bildagentur blickwinkel urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. In diesem Fall erfolgte die Geltendmachung sowohl in Eigenregie durch Dr. Schröer als auch über die beauftragte Kanzlei.
Hintergrund der Abmahnung
Die Abmahnung vom 22. Mai 2025 betrifft die unberechtigte Veröffentlichung eines Lichtbilds auf einer Unterseite einer Website. Zwar wurde das Bild nach einer ersten Kontaktaufnahme entfernt, allerdings ohne die Angelegenheit rechtlich abschließend zu klären. Daraufhin erfolgte die anwaltliche Abmahnung mit folgenden Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.000 €
- Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung (100 %)
- Anwaltskosten in Höhe von 887,03 €
Der Gesamtbetrag belief sich auf 2.887,03 €, zahlbar binnen gesetzter Frist.
Typischer Ablauf bei urheberrechtlichen Abmahnungen
1. Unterlassung
Ein zentraler Bestandteil jeder Abmahnung ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Vermeidung zukünftiger Rechtsverletzungen. Diese sollte juristisch geprüft und bei Bedarf modifiziert werden.
2. Schadensersatz
Nach § 97 Abs. 2 UrhG kann der Rechteinhaber einen fiktiven Lizenzwert verlangen. Grundlage ist häufig die MFM-Tabelle zur Bewertung marktüblicher Bildhonorare.
3. Zuschläge bei Urheberrechtsverstößen
Wird der Urheber nicht korrekt benannt, kann ein Zuschlag von bis zu 100 % auf den Lizenzwert geltend gemacht werden (§ 13 UrhG).
4. Kosten der Rechtsverfolgung
Nach § 97a UrhG sind auch die Anwaltskosten ersatzfähig, berechnet nach dem Gegenstandswert (z. B. Schadensersatz + Unterlassung).
Empfohlene Reaktion auf eine Abmahnung
- Fristen beachten: Halten Sie alle gesetzten Fristen ein.
- Keine voreiligen Zahlungen: Prüfen Sie die Forderungen, oft ist eine Reduzierung möglich.
- Anwalt einschalten: Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Forderungen überprüfen und vertreten.
- Unterlassungserklärung prüfen: Niemals ungeprüft unterzeichnen – diese entfaltet rechtlich weitreichende Wirkung.
Fazit: Wer Bilder im Netz nutzt, sollte stets auf eine rechtmäßige Lizenzierung achten. Dr. Schröer und die Kanzlei Westermann & Scholl gehen bei Verstößen entschieden vor. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtlichen Prüfung, Abwehr oder Verhandlung von Abmahnungen – kompetent, rechtssicher und lösungsorientiert.