Unsere Kanzlei wird regelmäßig mit der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen beauftragt. Besonders häufig tritt dabei die Kanzlei Frommer Legal aus München für große Rechteinhaber auf. In dem uns aktuell vorliegenden Fall handelt Frommer Legal im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc.
Hintergrund der Abmahnung
Dem betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, über ein Filesharing-Programm (Peer-to-Peer-Client) mehrere Episoden der Serie „The Pitt“ öffentlich zugänglich gemacht und dadurch Dritten zum Download angeboten zu haben.
Die angebliche Urheberrechtsverletzung wurde durch ein sogenanntes Peer-to-Peer Forensics System dokumentiert. Im anschließenden Auskunftsverfahren vor Gericht wurden die Anschlussdaten durch den Provider herausgegeben. Damit richtet sich der Vorwurf direkt an den jeweiligen Anschlussinhaber, der nach der Rechtsprechung grundsätzlich als Verantwortlicher gilt, sofern er sich nicht im Rahmen der sekundären Darlegungslast entlasten kann.
Welche Forderungen werden gestellt?
Frommer Legal macht in dem Abmahnschreiben verschiedene Ansprüche geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz nach § 97 UrhG
- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
Die Unterlassungserklärung muss ebenfalls fristgerecht abgegeben werden.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wichtig ist: Keine vorschnellen Schritte einleiten! Weder sollte eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben noch eine Zahlung ohne rechtliche Beratung geleistet werden. Ebenso riskant ist es, die Abmahnung komplett zu ignorieren, da gerichtliche Verfahren drohen können.
Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Wir vertreten seit vielen Jahren Mandanten in Filesharing-Verfahren und können in vielen Konstellationen eine interessengerechte Lösung erreichen – etwa durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder durch deutliche Reduzierung der geforderten Zahlungen.
Kostenlose Erstberatung:
Sie erreichen uns telefonisch unter 02307 / 1706 – 2 oder per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.