Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Internet-Recht Rostock im Auftrag der Genussleben UG auf Amazon
Die Kanzlei Internet-Recht Rostock hat im Auftrag der Genussleben UG (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen eine Verkäuferin auf dem Portal Amazon ausgesprochen. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass ein Produktset mit der Bezeichnung „Genussleben Box“ in einer bestimmten Verpackung beworben, aber tatsächlich in abweichender Form ausgeliefert wurde.
Hintergrund der Abmahnung
Die Genussleben UG betreibt auf Amazon einen Handel mit Reinigungsprodukten. Der betroffenen Verkäuferin wird vorgeworfen, ein nahezu identisches Produktset angeboten zu haben, das aber nicht wie beworben in der speziellen „Genussleben Box“, sondern lediglich in einem Standardkarton ausgeliefert wurde.
Nach Ansicht von Internet-Recht Rostock liegt darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG. Gefordert wird, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und dies durch Abgabe einer Unterlassungserklärung abzusichern. Zusätzlich verlangt die Kanzlei Abmahnkosten in Höhe von 1.202,61 €.
Regeln beim Erhalt einer Abmahnung
Eine Abmahnung ist kein Grund zur Panik, sollte aber keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Für Betroffene gelten einige grundlegende Regeln:
- Fristen wahren
Abmahnungen enthalten kurze Fristen. Wer nicht reagiert, riskiert ein gerichtliches Verfahren mit deutlich höheren Kosten. - Keine vorschnellen Handlungen
Unterzeichnen oder reagieren Sie nicht ohne rechtliche Prüfung. - Unterlassungserklärung prüfen lassen
Es besteht keine Pflicht, die beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen. Häufig ist es jedoch ratsam, eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die Ihre Interessen wahrt und gleichzeitig die Wiederholungsgefahr ausräumt. - Nicht selbst Kontakt aufnehmen
Direkter Austausch mit der abmahnenden Kanzlei schwächt die eigene Position. - Rechtsanwalt einschalten
Ein spezialisierter Anwalt prüft die Berechtigung der Abmahnung und entwickelt die passende Verteidigungsstrategie.
FAQ für Betroffene
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein – jedenfalls nicht in der Form, die vom Abmahner beigefügt wurde. Diese ist meist zu weit gefasst. Eine modifizierte Erklärung kann die bessere Lösung sein.
Welche Risiken bestehen, wenn ich gar nicht reagiere?
Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage. Das verursacht erheblich höhere Kosten.
Welche Kosten sind im Raum?
Im vorliegenden Fall wird ein Betrag von 1.202,61 € gefordert. Ob diese Forderung berechtigt ist, sollte ein Anwalt prüfen.
Wie gehe ich am besten vor?
Sammeln Sie alle Unterlagen, beachten Sie die Fristen und lassen Sie den Vorgang von einem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht überprüfen.
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