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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticketabmahnung TSG Hoffenheim – Abmahnung wegen Ticket-Weiterverkauf

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Bundesliga-Spiele erfreut sich großer Beliebtheit – insbesondere dann, wenn ein Stadion ausverkauft ist oder ein Spiel eine hohe Nachfrage erfährt. Vielen Ticketinhabern ist jedoch nicht bewusst, dass sowohl der private als auch der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets rechtlich erheblichen Einschränkungen unterliegen kann.

Eine aktuelle Abmahnung der TSG 1899 Hoffenheim zeigt, dass hiervon ausdrücklich auch Privatpersonen betroffen sein können.

Worum geht es in der Abmahnung?

In dem uns vorliegenden Fall wurde einer Privatperson vorgeworfen, ein Ticket für das Spiel TSG 1899 Hoffenheim gegen den HSV über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform angeboten zu haben. Nach Auffassung des Vereins stellt dieses Verhalten einen Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der TSG Hoffenheim dar.

Konkret beanstandet werden dabei zwei Punkte:

  • der Weiterverkauf über eine nicht autorisierte Plattform
  • das Angebot des Tickets zu einem überhöhten Preis

Zur Begründung führt der Verein aus, dass es sich bei den Eintrittskarten um personalisierte Tickets handelt, die als sogenannte qualifizierte Legitimationspapiere ausgestaltet sind. Diese unterliegen einem vertraglich geregelten Weitergabeverbot.

Zwar sehen die ATGB der TSG Hoffenheim eine zulässige private Weitergabe vor, etwa über vereinseigene Zweitmarktplattformen oder durch Umschreibung des Tickets. Ein unkontrollierter Weiterverkauf über externe Portale soll jedoch ausdrücklich verhindert werden.

Welche Ansprüche macht der Verein geltend?

Die Abmahnung enthält mehrere rechtlich relevante Forderungen, darunter insbesondere:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • die Zahlung einer Vertragsstrafe
  • die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach dem RVG
  • die Androhung weiterer Maßnahmen, etwa
    • Sperrung des Tickets oder Kundenkontos
    • Ausschluss vom zukünftigen Ticketerwerb
    • ggf. Ausspruch eines Hausverbots

Besonders praxisrelevant ist der Hinweis der abmahnenden Kanzlei, dass bereits das bloße Einstellen des Verkaufsangebots als Verstoß gegen die ATGB gewertet wird. Ein tatsächlicher Verkauf des Tickets ist nach dieser Auffassung nicht erforderlich.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Abgemahnte sollten in solchen Fällen keinesfalls vorschnell handeln. Insbesondere gilt:

  • ❌ Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben – diese sind häufig sehr weit gefasst
  • ❌ Fristen nicht ignorieren – andernfalls drohen gerichtliche Schritte
  • ❌ Zahlungen nicht ohne Prüfung der Anspruchsgrundlage leisten

Gerade bei privaten Einzelfällen bestehen oftmals Ansatzpunkte, um die geltend gemachten Forderungen zu reduzieren oder vollständig abzuwehren, etwa im Hinblick auf die Angemessenheit der Vertragsstrafe oder den konkreten Einzelfall des Ticketangebots.

Fazit

Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Fußballtickets sind längst kein Einzelfall mehr – insbesondere bei Bundesliga-Vereinen mit strengen Ticketbedingungen. Auch Privatpersonen können hiervon betroffen sein. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte sie ernst nehmen, aber nicht vorschnell akzeptieren.

Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Ihnen eine Vertragsstrafe droht, bieten wir Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung an.

E-Mail: ra@kanzlei-heidicker.de
Telefon: 02307 170 62

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren und beraten Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsmöglichkeiten.