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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticketabmahnung HSV – Weiterverkauf von Eintrittskarten

Ticketabmahnung des HSV – Weiterverkauf von Eintrittskarten über Internetplattformen

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Spiele des Hamburger SV ist rechtlich nur eingeschränkt zulässig. Dies zeigt eine aktuelle Abmahnung, mit der sich der HSV gegen den Weiterverkauf von Tickets über Internetplattformen wendet.

Betroffen sind dabei nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern ausdrücklich auch private Ticketinhaber, sofern Tickets unter Verstoß gegen die vertraglichen Ticketbedingungen angeboten oder veräußert werden.

Worum geht es in der Abmahnung?

Nach dem Inhalt der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, Eintrittskarten für ein Spiel des HSV über eine Internetplattform öffentlich zum Verkauf angeboten zu haben. Nach Auffassung des Vereins verstößt dieses Verhalten gegen die beim Ticketerwerb vereinbarten Bedingungen.

Der HSV stellt klar, dass der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt. Ein Weiterverkauf ist nur in engen Grenzen zulässig. Untersagt ist insbesondere:

  • das öffentliche Anbieten oder Verkaufen von Tickets über Internet-Marktplätze,
  • der Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht,
  • der Verkauf mit einem Preisaufschlag (z. B. mehr als 10 % oder zusätzliche Pauschalen),
  • sowie jede sonstige kommerzielle Nutzung der Eintrittskarten.

Zur Begründung verweist der Verein unter anderem auf den Schutz der Fans, die Wahrung eines sozialverträglichen Preisgefüges sowie die Vermeidung eines unkontrollierten Ticket-Schwarzmarkts.

Vertragsstrafe bereits bei Angebotsveröffentlichung möglich

Besonders praxisrelevant ist der Umstand, dass nach Auffassung des HSV bereits das bloße Anbieten der Tickets einen Vertragsverstoß darstellen kann. Ein tatsächlicher Verkauf ist nicht zwingend erforderlich.

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass eine Vertragsstrafe auch dann verwirkt sein kann, wenn die Tickets bereits gesperrt wurden oder das Angebot wieder entfernt worden ist. Die Höhe der Vertragsstrafe wird dabei nach den Ticketbedingungen des HSV festgesetzt.

Welche Forderungen werden geltend gemacht?

Die Abmahnung enthält regelmäßig mehrere Ansprüche, darunter:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
  • die Zahlung einer Vertragsstrafe,
  • die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach dem RVG,
  • sowie die Verpflichtung zur Unterlassung zukünftiger Ticketangebote über Internetplattformen.

Die Unterlassungserklärung ist dabei regelmäßig zeitlich unbegrenzt und kann bei erneuten Verstößen erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese ernst nehmen, jedoch nicht vorschnell handeln. Insbesondere gilt:

  • ❌ Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterzeichnen
  • ❌ Vertragsstrafen oder Kostenforderungen nicht vorschnell begleichen
  • ❌ Fristen nicht ignorieren

Vielmehr sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Einzelfall bestehen, ob die Höhe der Vertragsstrafe angemessen ist und ob gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt.

Gerade bei privaten Einzelverkäufen oder Missverständnissen beim Ticketerwerb bestehen häufig Ansatzpunkte zur Reduzierung der Forderungen oder zur außergerichtlichen Klärung.

Fazit

Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Fußballtickets – auch durch den Hamburger SV – betreffen zunehmend Privatpersonen. Wer eine entsprechende Abmahnung erhält, sollte diese nicht ignorieren, aber auch nicht ungeprüft akzeptieren.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, finanzielle Risiken zu begrenzen und eine sachgerechte Lösung zu finden.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von HSV-Tickets erhalten haben oder Ihnen eine Vertragsstrafe droht, bieten wir Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung an.

E-Mail: ra@kanzlei-heidicker.de

Telefon: 02307 170 62

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren und beraten Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsmöglichkeiten.