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Markenrecht

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Abmahnung Amazon: Markenrechtliche Abmahnung der Jago AG wegen Verwendung des Kennzeichens Jago auf Amazon vom 23.01.2015 durch die Rechtsanwälte Reble und Klose

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Jago AG vor, die wegen Verwendung ihres markenrechtlich geschützten Kennzeichens „Jago“ einen Amazonhändler abgemahnt hat. Die Abmahnung ist datiert auf den 23.01.2014.

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Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton vom 05.01.2015 wegen des Kaufes einer Tasche durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Uns liegt eine neuerliche markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner vor, die im Auftrag der bekannten Modefirma Louis Vuitton eine vermeintliche Markenrechtsverletzung durch den Kauf eines Falsifikates (Tasche) rügen.

Laut Abmahnung soll im Rahmen eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens eineam Hauptzollamt Dresden durchgeführte Überprüfung ergeben haben, dass unsere Mandantschaft eine Tasche mit Kennzeichen der Firma Louis Vuitton nach Deutschland einführen wollte.

Bei der beschlagnahmten Tasche soll es sich um kein Originalprodukt der Firma Louis Vuitton handeln.

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Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG wegen Urheberrecht durch eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei vom 11.09.2014 wegen der Verwendung eines Produktfotos auf eBay

Uns wurde kürzlich eine Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG vorgelegt, in der die Verwendung eines Produktfotos auf eBay gerügt wurde. Unserer Mandantschaft wird in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, ein Foto, welches Bekleidungsstück zeigt, ohne die entsprechende Zustimmung von der Firma über die Internethandelsplattform eBay der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Kosten der Rechtsverfolgung, vom Grunde her Lizenzschadensersatz sowie Auskunft verlangt.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. So kann in diesem Fall durchaus die Beantragung und erfolgreiche Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung drohen, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre. Es ist jedoch anzuraten, die der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nicht in der anliegenden Form zu unterzeichnen. Diese sollte in modifizierter Form abgegeben werden, da die vorgefertigte Abfassung zu weit erscheint.

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Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zum Verhalten bei einer erhaltenen Abmahnung.

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