Oops, wer hat das Formular gegessen?

2. GPSGV


Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay

Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay

Unsere Kanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz erhalten.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Melko GmbH ebenfalls, wie auch unsere Mandantschaft, u. a. „Loom Bänder“ über das Internet zum Verkauf anbiete. Bei einem Angebot auf der Internetauktionsplattform eBay habe unsere Mandantschaft nicht die in § 11 der 2. GPSGV geforderten Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beigefügt. Aufgrund dessen stünden der Melko GmbH gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG Unterlassungsansprüche zu.

Artikel lesen …

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.