2. GPSGV
Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay
Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay
Unsere Kanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz erhalten.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Melko GmbH ebenfalls, wie auch unsere Mandantschaft, u. a. „Loom Bänder“ über das Internet zum Verkauf anbiete. Bei einem Angebot auf der Internetauktionsplattform eBay habe unsere Mandantschaft nicht die in § 11 der 2. GPSGV geforderten Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beigefügt. Aufgrund dessen stünden der Melko GmbH gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG Unterlassungsansprüche zu.