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Tammy


Abmahnung Waldorf Frommer vom 07.01.2015 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Auch die ersten Abmahnungen des Jahres 2015 liegen uns aus der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Darunter auch eine Abmahnung wegen des Films „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung in Form des sog. Filesharings über eine Internettauschbörse vorgeworfen.

Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt.

So liegen uns auch Mahnbescheide und Klagen von solchen Mandanten vor, die zunächst leider keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Zwar kann auch in diesen Fällen noch vieles gerettet werden, jedoch bietet sich eine außergerichtliche Verteidigung vor dem Kostenhintergrund eines gerichtlichen Verfahrens immer an.

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