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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“
Geforderter Betrag: 1481,30 €;Kürzlich erreichte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. In der Abmahnung wird durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse vorgeworfen, dass die Rechte der Universum GmbH verletzt worden sind.
Die Verteidigung hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob die Verletzung in dieser Form begangen wurde. Hierzu ist zunächst abzuklären, ob der Anschlussinhaber persönlich die Tat begangen hat, oder ob wohlmöglich eine andere Person als Täter in Frage kommt. Nach der Rechtsprechung haben sich hierzu verschiedene Konstellationen entwickelt, nach denen eine Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.
Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.
Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.