Forever Living Products Germany GmbH
Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag Forever Living Products Germany GmbH wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 23.08.2016
Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag Forever Living Products Germany GmbH wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 23.08.2016
Aktuell wurde unserer Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Schulenberg & Schenk im Auftrag Forever Living Products Germany GmbH wegen Foto-Verwendung auf eBay erteilt.
Abmahnung Kanzlei Schulenberg & Schenk für Forever Living Products Germany GmbH
Wir bearbeiten aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk, welche im Namen der Forever Living Products Germany GmbH ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay, ohne dass hierbei die für gewerbliche Händler verpflichtenden rechtlichen Informationen, wie eine Widerrufsbelehrung, vorgehalten werden.
Abmahnung Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH
Wir berichten heute über eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien der Forever Living Products Germany GmbH.
Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH ab
Uns liegt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH vor.
Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk: Vertragsstrafenforderung für Forever Living Products Germany GmbH
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk macht bei einem unserer Mandanten aktuell die Zahlung einer Vertragsstrafe für die Forever Living Products Germany GmbH geltend. Grund für die Vertragsstrafenforderung soll ein Verstoß unseres Mandanten gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung sein.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk
Aktuell verteidigen wir gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH aus Frankfurt/Main.
In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft, die über Amazon diverse Produkte aus dem Bereich „Aloe Vera“ anbietet, vorgeworfen, innerhalb eines solchen Angebotes für ein Lebens-, bzw. Nahrungsergänzungsmittel wettbewerbswidrig geworben zu haben.