Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim erwirkt durch Rechtsanwalt Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen fehlendem Warnhinweis bei Spielzeugverkauf auf eBay

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim erwirkt durch Rechtsanwalt Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen fehlendem Warnhinweis bei Spielzeugverkauf auf eBay

Aktuell erhielt unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim, die im Auftrag der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz beantragt wurde.

Zunächst hatte unsere Mandantschaft ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Opitz erhalten, in dem ein etwaiger Verstoß gegen § 11 der 2. GPSGV gerügt wurde. Demnach sei bei einem Angebot von Spielwaren Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beizufügen. Da sowohl die Melko GmbH als auch unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay Loom Bänder zum Verkauf anbieten würden, stelle der fehlende Warnhinweis einen Wettbewerbsverstoß dar. Unsere jetzige Mandantschaft hatte auf diese Abmahnung nicht reagiert, weshalb die Gegenseite sodann eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

ACHTUNG!

Dies zeigt, dass das Ignorieren einer Abmahnung nicht der richtige Weg ist! Zu den bereits in der Abmahnung geforderten Kosten kommen vorliegend nun weitere Kosten der einstweiligen Verfügung hinzu.

Im Falle einer einstweiligen Verfügung sollte dringend eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Es gilt insoweit die Erfolgsaussichten eines Widerspruches zu prüfen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Rechtsanwalts Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH, oder eine andere Abmahnung erhalten haben, sollten Sie umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall würde dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bannen würde.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wie der vorliegende Fall deutlich zeigt, ist ein Ignorieren keinesfalls der richtige Weg. Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auf jeden Fall sollten Sie eine anwaltliche Beratung durch einen auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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