Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA wegen Ticketverkauf auf eBay ab

Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky vor, in der unserer Mandantschaft etwaige Verstöße gegen die ATGB innerhalb eines eBay-Angebotes vorgeworfen werden.

So soll unsere Mandantschaft innerhalb eines solchen Angebotes gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) verstoßen haben.

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Preiszuschlag über 15 Prozent
  3. Unautorisierte Abbildung eines Fotos aus dem Inneren des Weserstadions

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung sollte sodann unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie sollten Ihre Abmahnung auch nicht ignorieren. Sodann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Insbesondere haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der vorliegenden Art wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB von Fußballbundesligavereinen erhalten haben. Daher können wir in diesem Bereich einschlägige Erfahrung aufweisen. Zudem kennen wir die Gegenseite bereits sehr gut.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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