Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt erneut für Frau Claudia Morgan ab

Kürzlich hat unsere Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan erhalten, die durch Rechtsanwalt Volker Jakob ausgesprochen wurde. Unserer Mandantschaft wird darin vorgeworfen, auf eBay u. a. Kleidung, Geschenkartikel und Haushaltswaren anzubieten und hierbei gegen diverse Vorschriften zu verstoßen.

Im Detail werden unserer Mandantschaft folgende etwaige Verstöße vorgeworfen:

  1. Angabe unterschiedlicher Widerrufsfristen
  2. Fehlende Angaben zum Gewichtsanteil der in Textilien verarbeiteten Fasern
  3. Fehlende Belehrung über technische Mittel zur Vermeidung von Eingabefehlern
  4. Keine Information über die Speicherung des Vertragstextes
  5. Fehlende Belehrung über die zum Vertragsschluss führenden technischen Mittel
  6. Werbung mit dem Vertrieb lizensierter Ware
  7. Werbung mit „Versichertem Versand“
  8. Angabe eines ausschließlichen Gerichtsstandes

Was fordert die Gegenseite?

Gefordert wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer, wie bspw. der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 Euro festgeschrieben ist, verlangt.

Außerdem wird unsere Mandantschaft zum Ersatz entstandener Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 Euro aufgefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten?

Die Abmahnung muss dann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wir raten, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Erklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Was Sie tun sollten, wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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