Oops, wer hat das Formular gegessen?

versicherter Versand


Abmahnung im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH erhalten?

Unsere Kanzlei wurde kürzlich damit beauftragt, gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts zu verteidigen. Dieser hat im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH abgemahnt.

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Ido Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting: Abmahnung fehlende Angaben

Wir bearbeiten in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

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Ido Interessenverband: Vertragsstrafe gefordert wegen vermeintlicher Verstöße auf eBay

Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht häufig Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße innerhalb von eBay-Angeboten aus. Auch unser Mandant wurde abgemahnt und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nun fordert der Ido Interessenverband die Zahlung einer Vertragsstrafe.

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Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt erneut für Frau Claudia Morgan ab

Kürzlich hat unsere Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan erhalten, die durch Rechtsanwalt Volker Jakob ausgesprochen wurde. Unserer Mandantschaft wird darin vorgeworfen, auf eBay u. a. Kleidung, Geschenkartikel und Haushaltswaren anzubieten und hierbei gegen diverse Vorschriften zu verstoßen.

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Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Dem Adressaten wird ein Wettbewerbsverstoß über die Handelsplattform eBay vorgeworfen. Konkret wird eine Klausel gerügt, in der der Adressat einen „versicherten Versand“ beworben hat.

Es wird der Vorwurf des Werbens mit Selbstverständlichkeiten erhoben. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes trägt der Unternehmer stets das Versandrisiko, so dass das Werben mit „versichertem Versand“ tatsächlich keinen Vorteil für den Verbraucher bedeutet.

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