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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Dem Adressaten wird ein Wettbewerbsverstoß über die Handelsplattform eBay vorgeworfen. Konkret wird eine Klausel gerügt, in der der Adressat einen „versicherten Versand“ beworben hat.

Es wird der Vorwurf des Werbens mit Selbstverständlichkeiten erhoben. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes trägt der Unternehmer stets das Versandrisiko, so dass das Werben mit „versichertem Versand“ tatsächlich keinen Vorteil für den Verbraucher bedeutet.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 232,50€ gefordert.

Sehens Sie davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da diese unserer Auffassung nach nachteilig vorformuliert ist.

Was ist zu tun?

Für den Fall, dass der Vorwurf zutrifft, sollten zunächst die gerügten Verstöße korrigiert bzw. abgestellt werden. Anschließend sollte über einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist dringend anzuraten auch den gesamten Onlineauftritt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um weitere Abmahnungen zu verhindern.

Gerne stehen wir Ihnen auch für die Überprüfung und Erstellung von rechtsicheren Rechttexten bundesweit zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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