Oops, wer hat das Formular gegessen?

§ 447 BGB


Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Dem Adressaten wird ein Wettbewerbsverstoß über die Handelsplattform eBay vorgeworfen. Konkret wird eine Klausel gerügt, in der der Adressat einen „versicherten Versand“ beworben hat.

Es wird der Vorwurf des Werbens mit Selbstverständlichkeiten erhoben. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes trägt der Unternehmer stets das Versandrisiko, so dass das Werben mit „versichertem Versand“ tatsächlich keinen Vorteil für den Verbraucher bedeutet.

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