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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ido Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting: Abmahnung fehlende Angaben

Wir bearbeiten in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

In der Abmahnung wird das Fehlen von zahlreichen Angaben innerhalb eines Online-Angebots unserer Mandantschaft gerügt. Unsere Mandantschaft sei als gewerblicher Verkäufer tätig und habe als solcher eine Vielzahl an Informationspflichten zu erfüllen, die vorliegend jedoch gerade nicht erfüllt würden. Im Detail:

- Fehlen einer Widerrufsbelehrung

- Fehlendes Muster-Widerrufsformular

- Keine Information über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht

- Verwendung der Klausel „versicherter Versand“

- Kein Hinweis, ob Preise Umsatzsteuer enthalten

- Kein Link zur OS-Plattform

- Keine Belehrung über Vertragstextspeicherung

Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich nicht ignoriert werden. Jedoch raten wir auch von dem vorschnellen Unterzeichnen der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung oder der Zahlung der geforderten Kosten ohne vorherige anwaltliche Überprüfung ab. Eine Abmahnung sollten Sie unverzüglich einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt- hier einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - vorlegen.

Verhaltenstipps:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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