Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Patentanwälte Henkel Breuer & Partner für die Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG

Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung der Patentanwälte Henkel Breuer & Partner, welche diese im Auftrag der Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG ausgesprochen haben. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „black forest“, welche als europäische Marke unter der Kennnummer 013593711 für die Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG eingetragen ist.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, Textilien mit einer ähnlichen Bezeichnung zum Kauf angeboten zu haben, ohne dass die Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG eine hierfür erforderliche Lizenz zur Markennutzung erteilt habe. Infolge der hieraus vermeintlich resultierenden Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Kostenerstattung für die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 € verlangt.

Wie sollte grundsätzlich bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Grundsätzlich raten wir dazu, nach dem Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Des Weiteren würden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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