Jüngst Rechtsanwalt
Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH durch Rechtsanwalt Jüngst aus Hamburg
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch Rechtsanwalt Jüngst aus Hamburg.
Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG wegen der Verwendung von drei Werbeauslobungen. Es wird seitens der Goldankauf Marin GmbH gerügt, dass der Abmahnadressat mit seinen konkreten Werbeauslobungen unzulässige Alleinstellungsbehauptungen aufstelle. Daneben wird hinsichtlich einer Aussage gerügt, dass diese im Hinblick auf das Unternehmen und seine Kunden Unwahrheiten in der Werbung verwendet.