Postfachadresse
Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 19.11.2014 wegen ausschließlicher Angabe einer Postfachadresse im Impressum bei eBay Kleinanzeigen
In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese lediglich eine Postfachadresse im Rahmen der rechtlichen Informationen auf dem Anzeigenportal eBay-Kleinanzeigen angegeben hat.
Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Kostenpauschale in Höhe 100, 00 € zzgl. 7 % MwSt. gefordert.
Tatsächlich ist es so, dass die alleinige Angabe einer Postfachadresse nach der ständigen Rechtsprechung als wettbewerbswidrig zu beanstanden ist. Der Grund liegt auf der Hand.
Die Postfachadresse dient nicht als ladungsfähige Anschrift.
Es ist daher allen Onlinehändlern anzuraten eine ladungsfähige Anschrift anzugeben, um Abmahnungen der Wettbewerbszentrale, anderer Wettbewerbsvereinigungen oder Mitbewerber zu unterbinden.
Wir beraten Sie bei Erhalt einer BVB Merchandising Berechtigungsanfrage
Die BVB Merchandising GmbH ist Inhaberin der Marke "BVB". In regelmäßigen Abständen vertritt unsere Anwaltskanzlei Mandanten, die von den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH mit einer sogenannten Berechtigungsanfrage angeschrieben wurden. Haben Sie ebenfalls eine solche erhalten?