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Wettbewerbsrecht

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Ebay Händler bei Schmuckangebot aufgepasst: Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 15.12.2014 wegen der Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert in der Artikelüberschrift

In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese durch die Angabe in der Artikelüberschrift unter Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen habe, §§ 3, 5 UWG.

Hierdurch soll ausweislich der Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale dem Kunden nicht klar sein, dass es sich nicht um massives Edelmetall handelt.

Der von uns vertretene Händler weist neben der beanstandeten Abkürzung hierauf eindeutig in der Artikelbeschreibung nochmals hin und verwendet die Abkürzung lediglich aus Platzgründen in der Artikelüberschrift.

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Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 19.11.2014 wegen ausschließlicher Angabe einer Postfachadresse im Impressum bei eBay Kleinanzeigen

In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese lediglich eine Postfachadresse im Rahmen der rechtlichen Informationen auf dem Anzeigenportal eBay-Kleinanzeigen angegeben hat. 

Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Kostenpauschale in Höhe 100, 00 € zzgl. 7 % MwSt. gefordert.

Tatsächlich ist es so, dass die alleinige Angabe einer Postfachadresse nach der ständigen Rechtsprechung als wettbewerbswidrig zu beanstanden ist. Der Grund liegt auf der Hand.

Die Postfachadresse dient nicht als ladungsfähige Anschrift. 

Es ist daher allen Onlinehändlern anzuraten eine ladungsfähige Anschrift anzugeben, um Abmahnungen der Wettbewerbszentrale, anderer Wettbewerbsvereinigungen oder Mitbewerber zu unterbinden.

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Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen Verwendung der Bezeichnung „nickelfrei“ vom 18.12.2014

Uns liegt eine weitere Abmahnung der NB Technologie GmbH vor, in er diese einen Onlinehändler wegen der Verwendung der Bezeichnung nickelfrei abmahnen lässt. Es sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet oder gar Beträge geleistet werden. Rufen Sie bei der abmahnenden Kanzlei auch auf gar keinen Fall an. Die Abmahnung ist mit verschiedenen Argumenten angreifbar.

Abmahnung wegen: Wettbewerbsrecht

Abmahner: NB Technologie GmbH

Geforderter Betrag: Pauschal 3000, 00 €

Haben auch Sie eine Abmahnung der Nb Technologie GmbH durch Rechtsanwälte Bauer und Partner erhalten? Wir helfen schnell und effektiv. Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos!

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Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen „nickelfrei“ vom 15.12.2014

Erneut liegt uns eine Abmahnung der NB Technologie GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner, vor. Die Abmahnung ist datiert auf den 15.12.2014.

Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der NB Technologie GmbH berichtet, die zunächst durch eine andere Kanzlei, allein gestützt auf das Wettbewerbsrecht, und seit einigen Monaten anscheinend auch unter Heranziehung patentrechtlicher Gesichtspunkte ausgesprochen werden.

Gegenstand der Abmahnung ist zunächst der Vorwurf, dass unsere Mandanten Schmuckstücke aus Edelstahl mit der Bezeichnung „nickelfrei“ beworben haben, obwohl den Schmuckstücken Nickel zulegiert wurde.

In den Abmahnungen, auch in der vom 15.12.2014, heißt es, dass die NB Technologie GmbH alleinige Inhaberin der Rechte des Europäischen Patents unter der Nr. 2200924, u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland sei. Durch das Patent sei für die NB Technologie GmbH auch die Lizenzvergabe geschützt. Es seien entsprechende Lizenzen erteilt worden.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Andre Krugmann im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann auf eBay

Derzeit liegt unserer Kanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann zur rechtlichen Überprüfung vor. In der Abmahnung wird ein Wettbewerbsverstoß auf der Internethandelsplattform eBay gerügt.Es wird konkret das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

Das neue Widerrufsrecht seit dem 13.06.2014 - Neuerungen im Überblick

  • neue Musterwiderrufsbelehrung
  • einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen
  • maximales Ende der Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechtes nach 12 Monaten und 14 Tagen
  • keine Pflicht zur Ausübung des Widerrufsrechtes in Textform, sondern jetzt auch telefonisch möglich
  • jedoch: ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher nötig; die alleinige Rücksendung der Ware genügt nicht mehr
  • Vorhalten eines Widerrufsformulars durch den Onlinehändler
  • Wegfall der 40,00 €-Klausel
  • dynamische Angabe der Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung
  • weitere Ausschlussgründe des Widerrufsrechtes für Hygieneartikel und digitale Medien
  • neue Formulierungen im BGB der Ausschlussgründe

Vom Adressaten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese sollte im Falle von berechtigten Vorwürfen modifiziert werden. Häufig stehen jedoch auch andere taktische Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen gerne als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei erläutern.

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Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 25.11.2014

Derzeit liegt unserer Kanzlei eine weitere Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. 

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform eBay gerügt:

  • Fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für Waren
  • Fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung

Von dem Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Kostennote 232,50€ gefordert. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung zu Ihren Ungunsten formuliert.

Sofern die Verstöße vorliegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Fehler vor Abgabe einer Unterlassungserklärung abgestellt werden, da ansonsten in Folge der Strafbewehrung erhebliche Vertragsstrafen drohen. In diesem Zusammenhang erleben wir in der täglichen Anwaltspraxis, dass die angegriffenen Onlineauftritte (eBay, Amazon, dawanda, etc.) häufig noch weiteren Korrekturbedarf beinhalten. Wir raten daher zu einer fachkundigen Überprüfung Ihrer Onlineauftritte.

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Abmahnungen Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen September 2014

Uns wurden im Monat September 2014 zahlreiche Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung und Überprüfung vorgelegt.

Gerügt werden u.a. folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. EGBGB
  • Fehlendes Musterwiderrufsformular
  • AGB Klausel: Der Versand erfolgt mit DHL als versichertes Paket
  • AGB Klausel: Die Lieferzeit für Artikel, die sich am Lager befinden, beträgt ca. 2-3 Werktage
  • AGB-Klausel: Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers
  • AGB-Klausel: Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB), die auch für zukünftige Geschäfte verbindlich sind
  • AGB-Klausel: Mängel uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen

Forderung:

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  2. Rechtsverfolgungskosten 232,05 €

Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.

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Onlinehandel: Stichtag 13.06.2014- Neues Widerrufsrecht und neue Informationspflichten auf eBay, Amazon, Dawanda und in Onlineshops

Onlinehandel: Stichtag 13.06.2014- Neues Widerrufsrecht und neue Informationspflichten auf eBay, Amazon, Dawanda und in Onlineshops

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Ist die Verwendung von AGB im Onlinehandel und E-Commerce Pflicht?

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zur Verwendung einer AGB im Onlinehandel und E-Commerce.

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Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zu Abmahnungen der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

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Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zum Verhalten bei einer erhaltenen Abmahnung.

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