Oops, wer hat das Formular gegessen?

Debcon GmbH


Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH aus abgetretenem Recht der Firma Hitmix Musikagentur vom 25.09.2014

Am 30.09.2014 erreichte unserer Kanzlei erneut ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH.Die Besonderheit des Schreibens liegt in dem Umstand, dass hier ein Schadensersatzbetrag in Höhe von lediglich 250,00€ gefordert wird. 

In der Vergangenheit lagen uns bereits zahlreiche Forderungsschreiben der Debcon vor, die jedoch weitaus höhere Beträge, zuletzt 1.000,00€ beinhalteten. Die Forderung wird als Lizenzschadensersatz aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung über eine Internettauschbörse hergeleitet.

Verjährung? Interessant ist der vermeintliche Tatzeitpunkt. Die Tat soll bereits im Jahre 2010 erfolgt sein.

Es stellt sich daher die Frage, ob der hier geltend gemachte Anspruch nicht bereits der Verjährung unterliegt?

Im Schreiben der Debcon wird unter Heranziehung die BGH Rechtsprechung vom 27.10.2010, I ZR 175/10 die Auffassung vertreten, dass der hier geltend gemachte Lizenzschadensersatz der 10-jährigen Verjährung unterliegen würde.

Artikel lesen …


DEBCON verlangt 490,- € wegen angeblichem Filesharing

Sind Sie Empfänger eines Forderungsschreibens des Unternehmens DEBCON aus Bottrop? Enthält dieses Schreiben eine "letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" wegen angeblichen Filesharings? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie in einem solchen Fall reagieren sollten.

Artikel lesen …


Erfolg der Kanzlei Heidicker im gerichtlichen Filesharing Verfahren: Aktuelle Klagerücknahmen der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH

Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über zwei Klageverfahren der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH. In den beiden Verfahren wurde die jeweilige Beklagtenseite jeweils durch unsere Kanzlei vertreten.

Im Jahre 2011 und 2012 wurden unsere Mandanten durch die vorbezeichneten Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen außergerichtlich auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch genommen. Die Abmahnungen wurden durch die bekannten Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter und Beller sowie Rechtsanwälte Urmann + Collegen ausgesprochen.

Nach eingelegtem Widerspruch gegen zwei Mahnbescheide, welche der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrage der beiden Rechteinhaber beantragt hatte, wurden zunächst die Ansprüche vor dem Amtsgericht Kassel, als auch dem Amtsgericht Lörrach im streitigen Verfahren begründet.

Nunmehr wurden beide Klagen zurückgenommen!

Artikel lesen …

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.