CE-gepüft
„CE-geprüft“: Abmahnung droht! ‚Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln‘ mahnt ab
Wir vertreten einen Mandanten, der eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten hat. Er soll gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen haben, als er online mit "CE-geprüft" geworben haben soll.
Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. vom 04.02.2018 wegen Wettbewerbsverstoß auf www.hood.de
Uns wurde in der 7. Kalenderwoche 2018 eine aktuelle Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.
Unserer Mandantschaft wird im Rahmen von Angeboten über die Handelsplattform www.hood.de vorgeworfen unlauter zu handeln. Konkret geht es um die Werbeaussage „CE- geprüft“.
Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Vertragsstrafe wegen Verstoß?
Uns wurde ein Schreiben des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vorgelegt, in dem der Verein einen unserer Mandanten zur Stellungnahme hinsichtlich eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes auffordert. Inhaltlich geht es um das Onlineangebot eines elektronischen Produktes, welches unser Mandant mit den Worten „CE geprüft“ gekennzeichnet haben soll, obwohl dieses Produkt nicht die Voraussetzungen zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen erfüllt.