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Fortmann Tegethoff Kanzlei


Abmahnung Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH (“Mensch ärgere Dich nicht”)

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München hat kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH abgemahnt. Es geht um eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht".

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Abmahnung von Schmidt Spiele wegen „Mensch ärgere Dich nicht“

"Mensch ärgere Dich nich" - diese Wortkombination ist eine geschützte Marke der Schmidt Spiele GmbH. Weil einer unserer Mandanten im Internet ein Spiel mit diesen Worten beworben haben soll, es sich dabei aber um kein Original von Schmidt Spiele gehandelt haben soll, wurde er kürzlich von der Anwaltskanzlei Fortmann Tegethoff abgemahnt.

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Abmahnung wegen „Mensch ärgere Dich nicht“ von Schmidt Spiele

"Mensch ärgere Dich nicht" - weil ein Mandant diese vier Wörter ohne Erlaubnis der Schmidt Spiele GmbH in einem Ebay-Angebot verwendet haben soll, wurde er jüngst von der Anwaltskanzlei Fortmann Tegethoff abgemahnt.

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