Mensch ärgere Dich nicht
Abmahnung Schmidt Spiele GmbH für „Mensch ärgere Dich nicht“ durch Rechtsanwälte Fortmann Tegelhoff
Auch unmittelbar im Jahr 2023 wurde uns eine aktuelle Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH seitens der Rechtsanwälte Fortmann Tegelhoff, datiert auf den 09.01.2023, zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist auch hier die geschützte Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.
Abmahnung Schmidt Spiele GmbH wegen Verletzung von Markenrechten „Mensch ärgere Dich nicht“ durch Fortmann Tegethoff Rechtsanwälte
Erneut wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH wegen der vermeintlichen Verletzung von Markenrechten vorgelegt. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist hierbei erneut die von unserer Mandantschaft verwendete Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“.
Mehrere markenrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH „Mensch ärgere Dich nicht“ in dieser Woche
Unsere Kanzlei wurde alleine in der letzten Woche in drei verschiedenen Fällen bzgl. markenrechtlicher Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH beauftragt. Diese wird von der Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München vertreten. Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“, insbesondere für Gesellschaftsspiele.
Schmidt Spiele GmbH: Mensch ärgere Dich nicht – Uns vorliegende Abmahnungen vom 31.08.2023 - Rechtsanwälte Fortmann und Tegethoff verfolgen die markenrechtlichen Ansprüch für die Schmidt Spiele GmbH
Aktuell wurden uns zwei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH mit Datum vom 31.08.2023 vorgelegt. Wie wir in der Vergangenheit bereits berichtet haben, mahnt die Schmidt Spiele GmbH konsequent potentielle Markenrechtsverletzungen an dem zu ihren Gunsten bestehenden Kennzeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ ab. Neben einer potentiellen Markenverletzung an diesem Kennzeichen, lag uns auch in diesem Jahr auch erneut eine Abmahnung wegen der Verwendung des Kennzeichens „Kniffel“ vor, welches ebenfalls durch die Schmidt Spiele GmbH weiterverfolgt wird.