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Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.


Abmahnung „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“: Fehlendes Impressum

Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung, die der Verein „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW) gegen unsere Mandantschaft ausgesprochen hat. Gerügt wird ein fehlendes Impressum innerhalb eines Angebots auf immobilienscout24.de.

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Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb selbständigen gewerblichen Mittelstand - Immobilienscout24

Einer unserer Mandanten legte uns aktuell eine Abmahnung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. vor, in der es um einen Wettbewerbsverstoß innerhalb eines Angebotes auf Immobilienscout24 geht. Konkret geht es um fehlende Angaben im Impressum.

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Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz vom 26.05.2015

Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz vom 26.05.2015

Uns liegt in unserer Rechtsanwaltskanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e. V.“ (AGW) zur rechtlichen Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, innerhalb einer Zeitungsanzeige gegen § 3 Satz 2 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen zu haben. Konkret wird beanstandet, dass unsere Mandantschaft innerhalb der Anzeige eine Schmerztherapie und deren therapeutische Wirksamkeit beworben habe, obwohl diese nicht wissentlich belegt sei. Dies stelle einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG dar.

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Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015

Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015

Unserer Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW).

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, gegen § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) zu verstoßen, in dem von Immobilienmaklern verlangt wird, in Wohnungsangeboten die Bezeichnung als „Wohnungsvermittler“ anzuführen.

Der Verein fordert sodann die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, in der für jeden Verstoß gegen die genannte Regelung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro anfallen würde. Außerdem wird die Begleichung einer „Abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 152,32 Euro verlangt.

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Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e. V.“ vom 15.09.2015 wegen etwaiger Verstöße auf „immobilienscout24.de“

Wir verteidigen aktuell gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e. V..“ (‚AGW’). In der Abmahnung werden unserer Mandantschaft Verstöße innerhalb eines Angebotes auf der Plattform „immobilienscout24.de“ vorgeworfen.

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Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Am 06.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)“ zur Bearbeitung vorgelegt.

In der Abmahnung wurden die folgenden vermeintlichen Verstöße gerügt:

1. Verpflichtung für Makler, nur unter Angabe ihres Namens und der Bezeichnung als Wohnungsvermittler öffentlich Wohnräume anzubieten oder zu suchen (§ 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz [WoVermG])

2. Verpflichtung für Internetseitenbetreiber, ein Impressum mit vollständigem Namen und zuständiger Aufsichtsbehörde bereitzustellen (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz [TMG]).

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AGW e.V. fordert Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Der AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) hat einen unserer Mandanten aufgefordert, eine Vertragsstrafe von 3.000 € zu zahlen.

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Vertragsstrafenforderung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.

Uns liegt ein Schreiben des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW e.V.), datiert vom 21.03.2016, vor. Darin wird eine Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. In dem Schreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen, die sie dem AGW e.V. gegenüber abgegeben habe. Auf der Internetseite unserer Mandantschaft befinde sich kein Impressum, weshalb der Gegenseite eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro zustehe.

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