Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung
Abmahnung des Bundesverbands Automatenunternehmer e.V. durch RA Dr. Stephan Schenk
Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. aus Berlin ließ kürzlich eine Abmahnung über die Anwaltskanzlei Dr. Schenk aussprechen. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Wettbewerbsverstöße in der von unserem Mandanten betriebenen Spielhalle.
Verband bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. fordert Vertragsstrafe von 10.000 Euro
Weil er gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen haben soll, verlangt der Verband bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. nun von einem unserer Mandanten die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 10.000 Euro.
Vertragsstrafenforderung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.
Uns liegt ein Schreiben des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW e.V.), datiert vom 21.03.2016, vor. Darin wird eine Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. In dem Schreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen, die sie dem AGW e.V. gegenüber abgegeben habe. Auf der Internetseite unserer Mandantschaft befinde sich kein Impressum, weshalb der Gegenseite eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro zustehe.
Vertragsstrafenforderung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - Herstellergarantie
Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich ein Schreiben des Ido Interessenverbands, in dem eine Vertragsstrafe wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung gefordert wird. Der geltend gemachte Betrag wird mit 5.000,00 € beziffert.
Wettbewerbsrecht- Forderung einer Vertragsstrafe des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 in Höhe von 3.000,00€
Wettbewerbsrecht- Forderung einer Vertragsstrafe des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 in Höhe von 3.000,00€
Aktuell liegt uns eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 zur Bearbeitung vor.
Es wird auf eine durch unseren Mandanten seinerzeit abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung Bezug genommen.