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Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen


Markenrecht- Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Heute erhielten wir erneut den Auftrag zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoß gegen das Markengesetz zugrunde. Konkret wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay schwarz-gelbe Aufkleber zum Kauf angeboten und diese dabei mit „BVB“ und dem Vereinslogo beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „BVB“ verletzt worden.

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Markenrecht- Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Am 20.07.2017 wurde unsere Kanzlei mit der Vertretung betreffend einer weiteren Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 13.07.2017 beauftragt.

Unserem Mandanten wird der Vorwurf gemacht, er habe durch das Anbieten von Schlüsselanhängern über die Handelsplattform Amazon gegen markenrechtliche Schutzrechte der BVB Merchandising GmbH verstoßen. Aufgrund dessen wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingefordert. Zudem werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.044,44€ geltend gemacht.

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Markenrecht- Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 10.11.2015

Am 13.11.2015 sind wir mit der Verteidigung gegen eine weitere markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH beauftragt worden.

Der Abmahnung liegt folgender Vorwurf zugrunde:

Über die Internethandelssplattform eBay sollen schwarz-gelbe Buttons zum Kauf angeboten und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ „BVB 09“ und „BVB“ beworben worden sein habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marken „Borussia Dortmund“ „BVB 09“ und „BVB“ verletzt. Zudem stelle die Verwendung des geschützten Logos „BVB 09“ ebenfalls eine Markenrechtsverletzung dar.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller der Magnetpins, gewerbliche Abnehmer, Menge der verkauften Pins, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn.

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Markenrechtabmahnung BVB Merchandising GmbH durch Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vom 26.07.2023

Nach längerer Zeit liegt uns nunmehr erneut eine markenrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 26.07.2023 vor. Die BVB Merchandising GmbH wird auch hier weiter vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München.

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Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 27.04.2015

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 27.04.2015

Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen spricht aktuell im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen aus.

In einem uns vorliegenden Fall wird unserer Mandantschaft ein etwaiger Verstoß gegen das Markengesetz vorgeworfen. Konkret wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay schwarz-gelbe Armbänder zum Kauf angeboten und diese dabei mit „BVB“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „BVB“ verletzt worden.

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Markenrechtsverletzung am BVB-Logo in Online-Angebot

Weil unser Mandant im Internet Eintrittskarten und Hotelübernachtungen für Spiele des Bundesligavereins Borussia Dortmund angeboten haben soll und hierbei das Logo des BVB zur Bewerbung verwendet haben soll, wurde er nun von der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA markenrechtlich abgemahnt. Die abmahnende Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen rügt Marken- und Wettbewerbsverletzungen und fordert unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

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Mehrere Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH (Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen)

In den vergangenen Tagen erreichten uns in unserer Kanzlei sehr viele Anrufe und Anfragen via E-Mail oder über Anwalt.de, in denen es jeweils um eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH in einem Brief von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen ging. Die Adressaten dieses Briefes hatten zuvor Produkte im Internet zum Kauf angeboten und diese mit „BVB“, „BVB 09“ oder „Borussia Dortmund“ beworben.

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Vermehrte BVB Merchandising Berechtigungsanfragen in der 18. Kalenderwoche

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine Vorstufe zur Abmahnung, so dass richtiges Handeln von wichtiger und entscheidender Bedeutung ist. Wir haben bereits eine weit über dreistellige Zahl von Mandanten gegen Berechtigungsanfragen und Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH vertreten und verteidigt. Im Regelfall bietet es sich an, dass hier eine sog. vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dies führt rechtlich dazu, dass Sie nicht mehr abgemahnt werden können. Diese wird darüber hinaus von uns so abgefasst, dass Sie in Zukunft natürlich dennoch lizenzierte Ware verkaufen können. Diese Angelegenheiten enden so, dass Sie nichts an die Gegenseite zu bezahlen haben werden, wenn wir den Fall übernehmen. Im Falle einer Abmahnung drohen Kosten im Bereich zwischen 1200 bis 2400 Euro, was durch unsere Vorgehensweise leicht vermieden werden kann.

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