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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.


"Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln" versendet Abmahnungen an Onlinehändler

Der Verein "gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln" e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Unterlassungsklagegesetz in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten abmahnbefugt ist. Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung dieses Vereins wegen angeblich wettbewerbswidrigem Handeln im Internet.

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„CE-geprüft“: Abmahnung droht! ‚Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln‘ mahnt ab

Wir vertreten einen Mandanten, der eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten hat. Er soll gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen haben, als er online mit "CE-geprüft" geworben haben soll.

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Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Haben Sie ebenso wie einer unserer aktuellen Mandanten eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten? Wir erklären in diesem Ratgeberartikel, wie Sie auf eine solche Abmahnung am besten reagieren sollten.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln wegen Testsieger-Emblem

Eine aktuelle Abmahnung des Vereins "Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V." wurde uns zur Überprüfung und Bearbeitung in unserer Fachanwaltskanzlei vorgelegt. Es geht um angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit einem Testsieger-Emblem.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen Verstoß gegen Produktsicherheit bei „Türstoppern“ und "Fensterstoppern"

Uns liegt erneut eine aktuelle Abmahnung des VgU (Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.) vor, bei der es um ein von unserer Mandantschaft angebotenes Produkt auf eBay geht. Unsere Mandantschaft bietet u. a. Türstopper/Fensterstopper an. Hierbei handelt es sich um solche Türstopper, die insbesondere einen Schutz davor bieten sollen, dass sich Personen, speziell Kinder, an Türen oder Fenstern klemmen und daher verletzen.

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Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. vom 04.02.2018 wegen Wettbewerbsverstoß auf www.hood.de

Uns wurde in der 7. Kalenderwoche 2018 eine aktuelle Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Unserer Mandantschaft wird im Rahmen von Angeboten über die Handelsplattform www.hood.de vorgeworfen unlauter zu handeln. Konkret geht es um die Werbeaussage „CE- geprüft“.

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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Vertragsstrafe wegen Verstoß?

Uns wurde ein Schreiben des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vorgelegt, in dem der Verein einen unserer Mandanten zur Stellungnahme hinsichtlich eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes auffordert. Inhaltlich geht es um das Onlineangebot eines elektronischen Produktes, welches unser Mandant mit den Worten „CE geprüft“ gekennzeichnet haben soll, obwohl dieses Produkt nicht die Voraussetzungen zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen erfüllt.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des „Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.“ vom 17.09.2015 wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Wir haben das Mandat übernommen zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des „Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.“.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen eines gewerblichen Internetauftrittes gegen die sogenannte Preisangabenverordnung verstoßen zu haben.

Worum handelt es sich bei der Preisangabenverordnung?

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