Unterlassungserklärung Unterlassungserklärung Abmahnung Unterlassungserklärung
Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von Abmahnungen mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.
Haben auch Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung erhalten?
Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder kontaktieren Sie uns schriftlich.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kreishandwerkerschaft Osnabrück
Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kreishandwerkerschaft Osnabrück beauftragt.
Abmahnungen der AUDI AG durch Kessler IP & Legal Expertise wegen Markenrechtsverletzungen
Aktuell wurden uns zwei umfangreiche markenrechtliche Abmahnungen der AUDI AG, datiert vom 10.04.2024, vorgelegt.
Markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH vom 01.03.2024 wegen Verwendung der Bezeichnung „SAM“
Aktuell wurde uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH vorgelegt. Das markenrechtliche Abmahnschreiben stammt vom 01.03.2024.
Markenrechtliche Abmahnung von The North Face Apparel Corp. wegen Kennzeichennutzung
Wir bearbeiten aktuell eine Abmahnung der The North Face Apparel Corp. gegen einen unserer Mandanten. Bei der benannten Firma handelt es sich um den Inhaber der bekannten Marken „THE NORTH FACE“ sowie auch der Bildmarke „HalfDome“. Die Marke genießt unter anderem Schutz für Bekleidung.
Vertragsstrafenforderung (Nachverstoß) des EuroConsum e.V. vom 01.02.2024
Aktuell wurde uns zur Bearbeitung eine Vertragsstrafenanforderung des EuroConsum e.V. wegen der Zuwiderhandlung gegen eine ursprünglich abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vorgelegt. Das als „Nachverstoß“ bezeichnete Schreiben datiert vom 01.02.2024.
Abmahnung Urheberrecht wegen Fotos durch Herrn Michael Geiss durch Rechtsanwälte Sievers & Kollegen - Abmahnung wegen Fotoverwendung - Wie gehe ich damit um?
Aktuell wurde uns ein urheberrechtliches Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Herrn Michael Geiss vorgelegt.
Abmahnung BMW wegen Markenrechtsverletzung an Fahrzeugteilen durch KLAKA Rechtsanwälte
Aktuell liegt uns erneute eine markenrechtliche Abmahnung der BMW AG durch die Rechtsanwälte KLAKA vor.
Gegenstand des Abmahnschreibens ist die konkrete Rüge von Markenrechtsverletzungen. Die BMW AG bezieht sich hierbei auf Ihre Inhaberschaft an den Unionsmarken „M“ sowie an dem „M“ Logo.
Abmahnung der WILD BEAUTY GmbH durch die FPS Rechtsanwälte wegen „Lilial“ in Kosmetikprodukten
Uns wurde aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wild Beauty GmbH durch die Rechtsanwälte FPS Rechtsanwälte vorgelegt, welche auf den 28.12.2023 datiert.
Markenrechtliche Abmahnung der Elara GmbH durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei wurde kürzlich in mehreren Fällen aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der Elara GmbH aus Hamburg beauftragt.
Diese wird hierbei von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.
Urheberrechtliche Abmahnung der Firma blickwinkel (Dr. Torsten Schröer)
Unsere Kanzlei wurde kürzlich in mehreren Fällen aufgrund urheberrechtlicher Abmahnungen der Firma blickwinkel des Herrn Dr. Torsten Schröer aus Witten kontaktiert. Dieser wird hierbei durch die Kanzlei Westermann & Scholl aus Hamburg vertreten.
Markenrecht: Abmahnung der AUDI AG durch Kessler IP & Legal Expertise wegen Markenrechtsverletzung
Aktuell wurde uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der AUDI AG aus Ingolstadt vorgelegt. Das Abmahnschreiben datiert vom 08.11.2023.
Markenrechtliche Abmahnung des Deutschen Rotes Kreuz e. V. wegen unberechtigter Nutzung Zeichen „Rotes Kreuz“
Uns wurde aktuell ein markenrechtliches Abmahnschreiben im Auftrage des Deutschen Roten Kreuzes e. V. vom 06.11.2023 vorgelegt. Das uns vorliegende Abmahnschreiben richtet sich an einen unserer Mandanten, welcher über Amazon Onlinehandel betreibt.
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Werbung mit Testsiegel
Aktuell wurde uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. vom 06.11.2023 vorgelegt.
Herrnhuter Stern: Abmahnung wegen Nachahmung durch Herrnhuter Sterne GmbH Markenrechtsverletzung und wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz
Aktuell wurde uns ein markenrechtliches sowie auf Grundlage des Wettbewerbsrechtes ausgesprochenes Abmahnschreiben der Herrnhuter Sterne GmbH vorgelegt. Das durch die SKW Schwarz vertretene Unternehmen geht hierbei gegen einen unserer Mandanten vor, dem in diesem Zusammenhang vorgeworfen wird, unter der Bezeichnung „Herrnhuter Stern“ eine Weihnachtsbeleuchtung in Form eines Sternes verkauft zu haben, welches eine Nachahmung des originalen Herrnhuter Sterns darstelle.
Bei dem Herrnhuter Stern handelt es sich um eine qualitativ hochwertige Weihnachtsbeleuchtung. Hierbei ist einerseits die Bezeichnung „Herrnhuter Stern“ markenrechtlich, u. a. über eine Unionsmarke geschützt.
Großes Aufsehen in der juristischen Fachwelt hatte hierbei die Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2015 (Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 176/14) in der der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, ob die besondere Form des Herrnhuter Sternes sogenannte wettbewerbliche Eigenart aufweist.
Der Bundesgerichtshof hat dies hier in einer wegweisenden Entscheidung für den gesamten gewerblichen Rechtsschutz bejaht.
Dies bedeutete für die Rechteinhaberin, dass identische oder auch ähnliche Nachahmungen, die von Konkurrenten oder Mitbewerbern der Herrnhuter Sterne GmbH auf dem Markt gebracht werden, mit Verbotsverfügungen belegt werden können.
Dies gilt unabhängig davon, ob potentielle Mitbewerber die entsprechende Weihnachtsdekoration auch als Herrnhuter Stern bezeichnen oder nicht.
In dem uns vorliegenden Fall wird unserer Mandantschaft eine Markenrechtsverletzung als auch ein Verstoß nach dem Wettbewerbsrecht vorgeworfen.
Es wird von unserer Partei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, umfangreiche Auskunftsansprüche sowie Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 € gefordert. Dies entspricht einer Forderung in Höhe von 2.584,09 €.
Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?
Es stellt sich natürlich hier zuerst die Frage, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Wird dies bejaht, sollte hier eine gut formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Gegenseite abgegeben werden. Soweit diese, wie üblich, vorformuliert ist, sollte diese im Regelfall modifiziert abgegeben werden.
Gerade im Zusammenhang mit Produkten der vorgenannten Art ist hierbei sodann auch stets zu prüfen, ob Sie als Händler nicht ggf. über Regressansprüche Ihrer Zulieferer verfügen. Auch hierzu beraten wir Sie und setzen im Fall eines Falles die entsprechenden Ansprüche durch.
Wichtig ist es sich hier keinesfalls auf etwaige Experimente einzulassen. Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen, der Ihnen vor dem Hintergrund der Sach- und Rechtslage im Regelfall die wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise vorschlagen und für Sie auch umsetzen kann.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine kostenlose Ersteinschätzung an und stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar gerne unter 02307/1706-2 an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Abmahnung Markenrecht „Monster“ durch Rechtsanwälte Bird & Bird
Aktuell wurde uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Kanzlei Bird & Bird für die Monster Energie Company aus den USA vom 18.09.2023 vorgelegt.
Abmahnung MO Streetwear GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen „Felipa“
Aktuell wurde uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH vorgelegt, die bei dem Abmahnadressaten die Verwendung des Kennzeichens „Felipa“ rügt.
Markenrecht-Abmahnung Harley-Davidson Motor Company, Inc. durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vom 28.09.2023
Aktuell liegt uns wieder einmal erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company, Inc. von Ende September 2023 vor.
Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen
Unsere Kanzlei wurde in der letzten Woche mehrfach bzgl. markenrechtlicher Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH angefragt und beauftragt. Diese wird hierbei stets von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München vertreten. Bzgl. der markenrechtlichen Abmahnung der BVB Merchandising GmbH berichteten wir bereits hier.
Abmahnung Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. wegen unzulässiger Einschränkung des Widerrufsrechtes durch Rechtsanwalt Euskirchen
Aktuell wurde uns ein wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben des Herrn Daniel Statt, handelnd unter der Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. vorgelegt.
Abmahnung Markenrecht der Elara GmbH durch CBH Rechtsanwälte vom 04.09.2023
Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Elara GmbH durch die Rechtsanwälte CBH vorgelegt.
Die Elara GmbH ist ausweislich des uns vorliegenden Abmahnschreibens Herstellerin und Anbieterin von Bekleidungsstücken. Insoweit besteht ausweislich des Markenregisters eine DE-Marke zur Registernummer „30 2012 061 998“ für das Kennzeichen „elara“. Unter anderem besteht hierbei Schutz für Bekleidungsstücke.
Gerügt wird in dem an unseren Mandanten gerichteten Abmahnschreiben, dass dieser die Bezeichnung „Elara“ bei dem Angebot eines Produktes aus dem Bereich der Bekleidung in der Artikelüberschrift, verwendet habe. Die Verwendung erfolgte hierbei zusammen mit eigenen Markenzeichen unserer Mandantschaft.
Was wird in dem Abmahnschreiben gefordert?
Es wird zunächst die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die neben der eigentlichen Unterlassung auch Auskunftsansprüche sowie Schadenersatzansprüche enthält.
Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 €, mithin 2.171,50 € nebst Umsatzsteuer sowie Testkaufkosten in Höhe von 230,48 €, geltend gemacht.
Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?
Zunächst ist natürlich immer zu fragen, ob der hier erhobene markenrechtliche Vorwurf in der Sache überhaupt zutrifft. Wir haben schon vielfach darauf hingewiesen, dass häufig der Irrglaube besteht, dass die reine Verwendung eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens per se eine Markenrechtsverletzung darstellt. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch immer eine sogenannte markenmäßige Verwendung. Vereinfacht gesprochen bedeutet dies, dass die Marke in der Art verwendet sein muss, dass der Verbraucher oder Kunde, oder allgemeiner gesprochen der interessierte Verkehr, zu der Annahme gelangen könne, es handele sich um ein Produkt aus dem Hause des Kennzeicheninhabers. Diese Frage ist häufig gar nicht so leicht zu beantworten. Gerade wenn hierbei weitere Marken, d. h. potentielle Marken des vermeintlichen Verletzers ebenfalls Gegenstand der beanstandeten Bezeichnung sind, eröffnen sich hierbei durchaus häufig taugliche Verteidigungsansätze.
Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert und vertreten seit über einem Jahrzehnt Mandanten gegen markenrechtliche Angriffe. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Abmahnung wegen Markenrecht des Fortuna Düsseldorf e. V. durch Blueport Legal aus Hamburg
Uns wurde wieder einmal eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Blueport Legal aus Hamburg für den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. vorgelegt. Gegenstand hierbei ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese gegen die Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ verstoßen habe. Für den Verein Fortuna Düsseldorf besteht einerseits die Eintragung einer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Nummer „302009072133“ sowie ferner auch eine Wort-/Bildmarke, die u. a. auch das Emblem von Fortuna Düsseldorf enthält. Neben dem reinen Markenbestand beruft sich Fortuna Düsseldorf hierbei auch auf seine geschützte geschäftliche Bezeichnung sowie auch auf die Namensrechte.
Schmidt Spiele GmbH: Mensch ärgere Dich nicht – Uns vorliegende Abmahnungen vom 31.08.2023 - Rechtsanwälte Fortmann und Tegethoff verfolgen die markenrechtlichen Ansprüch für die Schmidt Spiele GmbH
Aktuell wurden uns zwei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH mit Datum vom 31.08.2023 vorgelegt. Wie wir in der Vergangenheit bereits berichtet haben, mahnt die Schmidt Spiele GmbH konsequent potentielle Markenrechtsverletzungen an dem zu ihren Gunsten bestehenden Kennzeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ ab. Neben einer potentiellen Markenverletzung an diesem Kennzeichen, lag uns auch in diesem Jahr auch erneut eine Abmahnung wegen der Verwendung des Kennzeichens „Kniffel“ vor, welches ebenfalls durch die Schmidt Spiele GmbH weiterverfolgt wird.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. - Gewerblicher Verkauf bei privater Anzeige?
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren eine Vielzahl von Fällen bzgl. wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. (im Folgenden Verband bayerischer Kfz-Innungen). Der Verband bayerischer Kfz-Innungen wurde im Jahr 2018 von allen bayerischer Kfz-Innungen gegründet.
Abmahnung Louis Vuitton Malletier durch die CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an Kerzen
Aktuell liegt uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Rechtsanwälte CBH für den Rechteinhaber Louis Vuitton Malletier vor. Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird zunächst darauf hingewiesen, dass es sich bei der Louis Vuitton Malletier um eine Herstellerin von Lederwaren aller Art sowie insbesondere auch von solchen Produkten in Form von vielfältigen Accessoires handelt.
Abmahnung „BABY born“ durch Zierhut IP- Rechteinhaber: Zapf Creation AG - Puppenbekleidung auf Etsy
Aktuell wurde uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben vom 12.07.2023 der Zapf Creation AG, ausgesprochen durch die Kanzlei Zierhut IP, vorgelegt. Gegenstand des uns vorliegenden Abmahnschreibens ist die Verwendung des Kennzeichens „BABY born“ wegen eines Angebotes auf der Verkaufsplattform Etsy.