Kanzlei Frommer Legal
Abmahnung Warner Bros. Entertainment Inc. „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“
In unserer Kanzlei bemerken wir in den letzten Monaten verstärkt wieder die Zunahme urheberrechtlicher Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Filesharingprogrammen.
So wurden wir vor kurzem aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen von der Warner Bros. Entertainment Inc., beauftragt. Die Warner Bros. Entertainment Inc. wird dabei von der Kanzlei Frommer Legal vertreten.
Abmahnung: Frommer Legal für Allplan Deutschland GmbH
Abmahngrund: Urheberrecht / wegen unlizenzierter Vervielfältigung und Bearbeitung eines Computerprogrammes
Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Geldforderung: 22.375,00 €
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, senden Sie uns diese unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an. Sie erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung.
Tipp:
1. Keine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner oder der Kanzlei!
2. Fristen einhalten!
3. Ruhe bewahren!
Filesharing-Abmahnung durch Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. - "The 100"
In den letzten Monaten sind wieder vermehrt Abmahnungen aufgrund der Nutzung sogenannter Filesharing-Programme im Umlauf.
So wurde unsere Kanzlei in der letzten Woche bezüglich einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. beauftragt.
Urheberrechtliche Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk: Dog) durch die Kanzlei Frommer Legal
Unserer Kanzlei wurde kürzlich eine urheberrechtliche Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH übersandt.
Die LEONINE Licensing GmbH wird dabei durch die Kanzlei Frommer Legal aus München vertreten.
Urheberrechtliche Abmahnung durch Warner Bros. für das Filmwerk „The Batman“ durch die Kanzlei Frommer Legal
Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung, welche durch die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. (im Folgenden Warner Bros.) ausgesprochen wurde, beauftragt.
Die Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal haben dabei stets den grundsätzlich selben Inhalt.