Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Vertragsstrafenforderung Ido Verband - was tun?
- |
- Jan Heidicker
Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung soll einer unserer Mandanten nun 3.000 € Vertragsstrafe an den Ido Verband aus Leverkusen zahlen. Welche rechtlichen Möglichkeiten in einem solchen Fall bestehen, erklären wir in diesem Beitrag.
Berechtigungsanfrage BVB Merchandising erhalten?
- |
- Jan Heidicker
Mit einer Berechtigungsanfrage wird der Adressat aufgefordert, zu einem vermuteten Rechtsverstoß Stellung zu nehmen. Eine Berechtigungsanfrage dient daher der Informationsgewinnung und nicht der Rechtsdurchsetzung. In unserer Kanzlei bearbeiten wir derzeit wieder Mandate, in denen die BVB Merchandising GmbH Berechtigungsanfragen durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen versenden ließ.
"Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln" versendet Abmahnungen an Onlinehändler
- |
- Jan Heidicker
Der Verein "gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln" e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Unterlassungsklagegesetz in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten abmahnbefugt ist. Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung dieses Vereins wegen angeblich wettbewerbswidrigem Handeln im Internet.
Abmahnung der 24IP Law Group für The Polo Lauren Co. L.P. - "Polo Ralph Lauren"
- |
- Jan Heidicker
Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat kürzlich Kenntnis erlangt von einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei 24IP Law Group, welche diese im Aufrtrag der The Polo Lauren Co. L.P. aus Manhattan, New York ausgesprochen haben. Dieses Unternehmen ist u.a. Markenrechtsinhaber der Marke "Polo Ralph Lauren".
"VfL Bochum": Weitere markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal
- |
- Jan Heidicker
Wie bereits berichtet, bearbeiten wir erneut ein Mandat, in dem es erneut um eine Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. geht. Unserem Mandanten wird eine Markenrechtsverletzung an der Marke "VfL Bochum" vorgeworfen.
Markenrechtsverletzung an "IZIA" abgemahnt: Kanzlei CBH im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH
- |
- Jan Heidicker
Die FAST Fashion Brands GmbH ist Hersteller von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhe. Zugleich ist sie auch Markenrechtsinhaberin der Marke "IZIA", die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302015048634 eingetragen ist. Wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung an dieser Marke wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Kanzlei CBH abgemahnt.
Onlinehändler aufgepasst: Fehlender Link zur OS-Streitschlichtungsplattform kann Abmahnung bedeuten!
- |
- Jan Heidicker
Einer unserer Mandanten, ein Onlinehändler, wurde kürzlich wegen eines fehlenden Links zur OS-Streitschlichtungsplattform von der Kanzlei Fareds im Auftrag der T. & D. Versand GbR abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
"VfL Bochum": Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal
- |
- Jan Heidicker
Eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal liegt uns aktuell in unserer Kanzlei zur Bearbeitung vor. Abgemahnt wird im Auftrag der VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V., die Markenrechtsinhaberin der Wortmarke "VfL Bochum" (Registernummer 010030112) ist.
Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V.
- |
- Jan Heidicker
Weil einer unserer Mandanten im Internet T-Shirts mit dem Aufdruck "1. FC Union Berlin" zum Kauf angeboten haben soll, erhielt er jüngst eine Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des Vereins 1. FC Union Berlin e.V.
Kanzlei Schütz RA versendet Abmahnung für den Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC)
- |
- Jan Heidicker
Weil er Tickets zu einem Spiel des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC) im Internet zum Kauf angeboten haben soll, wurde einer unserer Mandanten nun von der Anwaltskanzlei Schütz RA abgemahnt. In der Abmahnung heißt es, der Weiterverkauf von Fußballtickets des KSC sei in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedigungen (ATGB) weitestgehend verboten worden. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe.