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Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 26.05.2015
Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 26.05.2015
Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
Unserer Mandantschaft wird als gewerblicher Händler auf der Plattform eBay ein wettbewerbwidriges Verhalten vorgeworfen.
Vorwurf:
- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB)
- Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes (Art. 246c Nr. 2 EGBGB)
Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas wegen etwaigem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG innerhalb eines eBay-Angebots vom 19.05.2015
Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas wegen etwaigem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG innerhalb eines eBay-Angebots vom 19.05.2015
Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei vor kurzem das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas erhalten.
In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgehalten, innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay Damenschuhe zum Kauf angeboten zu haben und dabei einen etwaigen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben. Konkret wird der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft bei mehreren durch die Gegenseite durchgeführten Testkäufen nach erfolgtem Ausüben des Widerrufsrechts nur den reinen Verkaufspreis und nicht die Portokosten erstattet habe. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 1 UWG dar.
Weitere markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“ innerhalb eines eBay-Angebots
Weitere markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“ innerhalb eines eBay-Angebots
Unsere Anwaltskanzlei erlangte kürzlich Kenntnis von einer markenrechtlichen Abmahnung der Anwaltskanzlei Winterstein („Bear & Wolf“) im Auftrag der DKH Retail Limited aus Großbritannien vom 22.05.2015. Die DKH Retail Ltd. ist Inhaber der Marke „superdry“.
Im Abmahnschreiben wird gegen den Adressaten der Vorwurf erhoben, über die Internethandelsplattform eBay ein Bekleidungsstück zum Kauf angeboten zu haben, welches ohne die Zustimmung der DKH Retail Ltd. mit einem „superdry“-Logo versehen sei. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 S. 1 GMVO dar. Die Marke „superdry“ sei sowohl als Wort-, als auch als Bildmarke eingetragen (u.a. CTM 003528403, CTM 007339997).
Wichtige Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung / Abmahnung des RA Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan wegen eBay-Angebot
Wichtige Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung / Abmahnung des RA Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan wegen eBay-Angebot
Wir haben in unserer Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan erhalten. In der Abmahnung werden unserer Mandantschaft bei Angeboten auf der Internetauktionsplattform eBay folgende etwaige Verstöße vorgeworfen.
Abmahnung der Kanzlei Streitbörger Speckmann im Auftrag der SAM Sacred Assets Management AG wegen fehlender Angabe von Inhaltsstoffen auf Kosmetikverpackung
Abmahnung der Kanzlei Streitbörger Speckmann im Auftrag der SAM Sacred Assets Management AG wegen fehlender Angabe von Inhaltsstoffen auf Kosmetikverpackung
Unsere Rechtsanwaltskanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Streitbörger Speckmann im Auftrag der SAM Sacred Assets Management AG aus Zug in der Schweiz. Die Abmahnung ist datiert auf den 22.05.2015.
Gegen unsere Mandantschaft wird der Vorwurf erhoben, Gold- Tattoos zum Kauf anzubieten und auf der Verpackung keine Angaben über die Inhaltsstoffe zu machen. Tattoos jedoch seien kosmetische Mittel im Sinne von Art. 2 Abs. 1 a) der EU-Kosmetikmittelverordnung. Die fehlende Angabe der Inhaltsstoffe stelle ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 dar, welches wiederum wettbewerbswidrig im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sei.
Kanzlei Baumgarten Brandt reicht im Auftrag der KSM GmbH wegen Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein
Kanzlei Baumgarten Brandt reicht im Auftrag der KSM GmbH wegen Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat das Mandat zur Verteidigung gegen eine Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der KSM GmbH erhalten. Im November 2010 hatte unsere Mandantschaft eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, in der gegen sie der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Doctor Strange“ über eine Tauschbörse erhoben wurde.
Im Abmahnschreiben wurden sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für entstandene Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 850,00 € gefordert. Unsere Mandantschaft hatte damals - ohne, dass unsere Kanzlei zu diesem Zeitpunkt beauftragt gewesen ist - in keiner Weise auf die Abmahnung reagiert.
Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 05.05.2015
Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 05.05.2015
Wir haben in unserer Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt bekommen.
Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, über eBay Tickets des Spiels Borussia Dortmund gegen Werder Bremen zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen zu haben.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung mehrerer TV-Folgen in Tauschbörse vom 28.04.2015
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung mehrerer TV-Folgen in Tauschbörse vom 28.04.2015
Unserer Rechtsanwaltskanzlei hat kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf mehrerer vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an den TV-Folgen „Person of Interest - Q & A“, „Supernatural - The Executioner’s Song“ und „Supernatural - The Things Thy Carried“, an denen allesamt das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat. Konkret wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, diese TV-Folgen in der Tauschbörse „bittorent“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 27.04.2015
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 27.04.2015
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen spricht aktuell im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Abmahnungen aus.
In einem uns vorliegenden Fall wird unserer Mandantschaft ein etwaiger Verstoß gegen das Markengesetz vorgeworfen. Konkret wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay schwarz-gelbe Armbänder zum Kauf angeboten und diese dabei mit „BVB“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „BVB“ verletzt worden.
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Disney Enterprises, Inc. vom 21.04.2015
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Disney Enterprises, Inc. vom 21.04.2015
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der Disney Enterprises, Inc. und der The Walt Disney Company GmbH zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt bekommen.
Im Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe Produktfälschungen nach Deutschland eingeführt, die geschützte Kennzeichen und Marken der Disney Enterprises, Inc. tragen würden und somit die geistigen Eigentumsrechte der Gegenseite verletzen würden. Konkret bezieht sich die Abmahnung auf DVDs, die unsere Mandantschaft erworben haben soll.
Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 28.04.2015
Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 28.04.2015
Kürzlich haben wir in unserer Kanzlei erneut eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt bekommen.
Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung konkret folgendes vorgeworfen:
- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB)
- Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes (Art. 246c Nr. 2 EGBGB)
Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 15.04.2015
Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 15.04.2015
Kürzlich erhielt unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Herr Ralph Schneider.
Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf der Internethandelsplattform eBay ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Herrn Ralph Schneider verwendet zu haben, ohne über die nötigen Nutzungsrechte zu verfügen. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 13, 19a UrhG dar. Die Gegenseite fordert unsere Mandantschaft sodann dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über folgende Punkte zu erteilen: Herkunft des Bildes, Anzahl der Vervielfältigungen, Dauer der öffentlichen Zugänglichmachung.
Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 10.04.2015
Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 10.04.2015
Unsere Rechtsanwaltskanzlei erhielt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.
Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe auf eBay Karten des Spiels Bayer Leverkusen gegen FC Bayern München zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen GmbH verstoßen zu haben.
Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim erwirkt durch Rechtsanwalt Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen fehlendem Warnhinweis bei Spielzeugverkauf auf eBay
Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim erwirkt durch Rechtsanwalt Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen fehlendem Warnhinweis bei Spielzeugverkauf auf eBay
Aktuell erhielt unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim, die im Auftrag der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz beantragt wurde.
Zunächst hatte unsere Mandantschaft ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Opitz erhalten, in dem ein etwaiger Verstoß gegen § 11 der 2. GPSGV gerügt wurde. Demnach sei bei einem Angebot von Spielwaren Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beizufügen. Da sowohl die Melko GmbH als auch unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay Loom Bänder zum Verkauf anbieten würden, stelle der fehlende Warnhinweis einen Wettbewerbsverstoß dar. Unsere jetzige Mandantschaft hatte auf diese Abmahnung nicht reagiert, weshalb die Gegenseite sodann eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH: Film „Sex on the Beach 2“ angeblich in Tauschbörse zum Download angeboten vom 23.02.2015
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH: Film „Sex on the Beach 2“ angeblich in Tauschbörse zum Download angeboten vom 23.02.2015
Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH abgemahnt wurde. Im Abmanschreiben wird der Vorwurf erhoben, unser Mandant habe den Film „Sex on the Beach 2“ in der Tauschbörse „bittorent“ zum Herunterladen angeboten.
Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG. Der Universum Film GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 91 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 94 Abs. 2 UrhG zu. Zudem sei unsere Mandantschaft zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.
Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay
Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay
Unsere Kanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz erhalten.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Melko GmbH ebenfalls, wie auch unsere Mandantschaft, u. a. „Loom Bänder“ über das Internet zum Verkauf anbiete. Bei einem Angebot auf der Internetauktionsplattform eBay habe unsere Mandantschaft nicht die in § 11 der 2. GPSGV geforderten Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beigefügt. Aufgrund dessen stünden der Melko GmbH gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG Unterlassungsansprüche zu.
Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner im Auftrag der Action Press GmbH & Co. KG
Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner im Auftrag der Action Press GmbH & Co. KG
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat vor kurzem das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Action Press GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner erhalten.
In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf einer von ihr betriebenen Internetseite ein Foto verwendet zu haben, an dem die Action Press GmbH & Co. KG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte halte und für das unsere Mandantschaft keine Lizenzierung erworben habe. In Folge dessen stünden der Action Press Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu.
Markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“
Markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“
Aktuell liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Winterstein („Bear & Wolf“) im Auftrag der DKH Retail Limited aus Großbritannien vor.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die §§ 9 Abs. 1, 2 GMVO, 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten zu haben, die widerrechtlich mit dem eingetragenen Markennamen „Superdry“ versehen seien, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll.
Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Risen 3 – Titan Lords“
Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Risen 3 – Titan Lords“
Wir erhielten kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei rka. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Risen 3 - Titan Lords“ an dem das Unternehmen Koch Media GmbH aus Österreich die Rechte innehat. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf des Anbietens zum Download in einer Tauschbörse.
Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 900,00 €.
Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015
Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015
Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.
Dem Adressaten wird ein Wettbewerbsverstoß über die Handelsplattform eBay vorgeworfen. Konkret wird eine Klausel gerügt, in der der Adressat einen „versicherten Versand“ beworben hat.
Es wird der Vorwurf des Werbens mit Selbstverständlichkeiten erhoben. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes trägt der Unternehmer stets das Versandrisiko, so dass das Werben mit „versichertem Versand“ tatsächlich keinen Vorteil für den Verbraucher bedeutet.
Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon
Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon
Unsere Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH vom 30.03.2015.
In der Abmahnung wir gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, auf der Internethandelsplattform Amazon einen „Klappgrill“ zum Kauf angeboten und diesen unerlaubt mit einem geschützten Markennamen der relaxdays GmbH beworben zu haben, obwohl es sich vermeintlich nicht um Originalware der Firma relaxdays GmbH handeln soll.
Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 MarkenG, sowie eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG dar. Der Gegenseite stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zu.
Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015
Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015
Unserer Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW).
In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, gegen § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) zu verstoßen, in dem von Immobilienmaklern verlangt wird, in Wohnungsangeboten die Bezeichnung als „Wohnungsvermittler“ anzuführen.
Der Verein fordert sodann die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, in der für jeden Verstoß gegen die genannte Regelung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro anfallen würde. Außerdem wird die Begleichung einer „Abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 152,32 Euro verlangt.
Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt wurde.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant über die Internetauktionsplattform eBay schwarz-gelbe Magnetpins mit einem aufgedruckten BVB-Logo zum Kauf angeboten habe und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „Borussia Dortmund“ verletzt. Zudem stelle die Verwendung des geschützten Logos „BVB 09“ ebenfalls eine Markenrechtsverletzung dar.
Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 16.03.2015
Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 16.03.2015
Unsere Kanzlei erhielt in der 12. Kalenderwoche eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung vorgelegt.
Die Abmahnung richtet sich gegen einen eBay-Händler, der Kosmetik und Möbel zum Kauf anbietet. Gerügt wurden vom Verein u. a. folgende etwaige Wettbewerbsverstöße:
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlendes Muster-Widerrufsformular
- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Fehler Erklärung über das Speichern des Vertragstextes
Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk: Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay
Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk: Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay
Unsere Kanzlei erlangte kürzlich Kenntnis von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Herrn Tobias Finke. Dieser bietet über seinen gewerblichen eBay-Account diverses Spielzeug und verschiedene Spiele zum Kauf an.
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, ebenfalls auf eBay diverse Spiele zu verkaufen und dabei als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich jedoch als gewerblicher Händler einzustufen sei.