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Urheberrecht

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von urheberrechtlichen Abmahnungen und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Film: „Her“

Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Film: „Her“

Unsere Kanzlei erhielt in der 11. Kalenderwoche eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Her“, an dem das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse.

Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 €. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.

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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 20.02.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entert. GmbH Filmwerk „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 20.02.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entert. GmbH

Aktuell vertreten wir den Adressaten einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des Vorwurfes der öffentlichen Zugänglichmachung über eine Internettauschbörse (Filesharing).

Vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen ist oft nicht bewusst, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anbieten.

Doch genau hier besteht der rechtliche Anknüpfungspunkt für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung.

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Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Pixel Law Rechtsanwälte vom 10.02.2015 wegen der unberechtigten Verwendung eines Lichtbildes im Internet

Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Pixel Law Rechtsanwälte vom 10.02.2015 wegen der unberechtigten Verwendung eines Lichtbildes im Internet

Uns wurde am 17.02.2015 eine aktuelle Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Pixel Law zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Unserer Mandantschaft wird die unberechtigte Verwendung von Bildmaterial, an dem Herrn Benjamin Thorn die Urheberrechte zustehen sollen, vorgeworfen. Konkret wird die öffentliche Zugänglichmachung über die gewerbliche Internetpräsenz unseres Mandanten und fehlende Urheberkennzeichnung gerügt.

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Abmahnung der Frau My-Trinh Ngo wegen Verletzung von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch die Rechtsanwälte Khan & Lang durch Veröffentlichung vom 30.01.2015

Abmahnung der Frau My-Trinh Ngo wegen Verletzung von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch die Rechtsanwälte Khan & Lang durch Veröffentlichung vom 30.01.2015

Derzeit liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Khan & Lang im Auftrage der Frau My-Trinh Ngo zur rechtlichen Überprüfung vor.

Gerügt wird die Verwendung zweier Bilder, an dem der Frau My-Trinh Ngo die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen sollen. Diese sollen ausweislich der Ausführungen der Abmahnung durch Frau My-Trinh Ngo als professionelle Modefotografin hergestellt worden sein.

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Vertragsstrafe Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG gegenüber Wettbürobetreiber

Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG berichtet.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der TV-Folge „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der TV-Folge „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“

Aktuell verteidigt unsere Kanzlei gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber eine Verletzung der Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienwerk „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“, durch ein vermeintliches öffentliches Zugänglichmachen über eine bittorrent Tauschbörse vorgeworfen.

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Abmahnung und Geltendmachung Vertragsstrafe in Höhe von 5000, 00 € der 55PLUS Medien GmbH durch Rechtsanwälte Denecke & Partner wegen der erneuten Verwendung eines gleichen Bildes unter gleicher URL vom 08.01.2014

Uns liegt ein Abmahnschreiben nebst Zahlungsaufforderung wegen einer vermeintlich verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 5000, 00 € vor. Gegenstand der Zuwiderhandlung soll die erneute Möglichkeit der Abrufbarkeit eines Bildes auf der Homepage der Mandantschaft sein.

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Abmahnung Sky: Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG wegen der unerlaubten Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung in Gastwirtschaft

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor, in der unsere Mandantschaft vorgeworfen wird, das Programm von Sky ohne gewerbliches Abonnement ausgestrahlt zu haben. Die Abmahnung datiert auf den 11.12.2014.

Wie wir bereits in zahlreichen Fällen berichtet haben, werden wir immer wieder mit Fällen betraut, in denen Kneipeninhabern, Gastronomieeinrichtungen oder Vereinsheimen vorgeworfen wird, dass das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, insbesondere Fußballbundesliga-Spiele, ohne entsprechendes Gastro-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Häufig sind in diesen Konstellationen diejenigen Fälle anzutreffen, in denen eine private Smartcard verwendet wird, um das Programm von Sky zu empfangen.

Ohne gewerblichen Abonnementvertrag stellt dies eindeutig eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dar.

Auch in dieser Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von ca. 3500, 00 € gefordert.

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Abmahnung des Herrn Ralph Schneider vom 25.11.2014 durch die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling aus Berlin wegen der Verwendung von 5 Produktfotos: Forderung: 8494, 40 €!!!

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling vor, in denen diese für den Fotografen Ralph Schneider aus Köln Unterlassungs- Beseitigungs- Auskunfts- und Zahlungsansprüche wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend machen.

Gegenstand des urheberrechtlichen Vorwurfs an unseren Mandanten ist, dass dieser insgesamt 5 Fotografien auf eBay verwendet habe, an denen Herrn Schneider die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Die Fotos zeigen Gläser und Hüte.

Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auffallend ist, dass eine solche dem Abmahnschreiben jedoch nicht beiliegt.

Besonders ins Auge fällt die außergewöhnlich hohe Geldforderung, die im Abmahnschreiben geltend gemacht wird. Diese beläuft sich unter dem Ansatz eines Gegenstandswertes von über 40.000,00 € auf 8494, 40 €. Wir halten nach erster Überprüfung den geltend gemachten Betrag für überhöht.

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Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 29.12.2014 im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. wegen des Anbietens eines CD- Tonträgers namens „David Gilmour- Facing The Love In Bethlehem“ über eBay.

Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 29.12.2014 im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. wegen des Anbietens eines CD- Tonträgers namens „David Gilmour- Facing The Love In Bethlehem“ über eBay.

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. vor. Unserem Mandanten wird eine Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten des Tonträgers über einen privaten eBay Account vorgeworfen. 

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass der Tonträger in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht wurde (sog.“Bootleg“ oder Schwarzpressung). 

Unter dem Begriff “Bootleg“ versteht man nicht autorisierte Mitschnitte, bspw. von Konzerten, deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht.

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Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus der 49. Kalenderwoche 2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sowie der Studioc

 In dieser Woche wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für unterschiedliche Rechteinhaber beauftragt. In den uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegten Abmahnungen werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Film- und TV- Serienwerken gerügt.

Hierbei handelt es sich um folgende Werke:

  • Can a Song Save Your Life? (Film)
    Studiocanal GmbH
  • Escape      Plan (Film)- Tele München     
    Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Homeland- The Drone Queen (TV- Folge)
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Homeland- Trylon and Perisphere (TV- Folge)
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Simpsons- Super Franchise Me (TV- Folge)
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Big Bang Theory - The Expedition Apporoximation (TV- Folge)
    Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory - The Focus Attenuation (TV- Folge)
    Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory - The Hook-Up Reverberation (TV- Folge)
    Warner Bros. Entertainment GmbH

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Den Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist unserer Ansicht nach nachteilig formuliert.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“

Geforderter Betrag: 1481,30 €;Kürzlich erreichte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. In der Abmahnung wird durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse vorgeworfen, dass die Rechte der Universum GmbH verletzt worden sind.

Die Verteidigung hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob die Verletzung in dieser Form begangen wurde. Hierzu ist zunächst abzuklären, ob der Anschlussinhaber persönlich die Tat begangen hat, oder ob wohlmöglich eine andere Person als Täter in Frage kommt. Nach der Rechtsprechung haben sich hierzu verschiedene Konstellationen entwickelt, nach denen eine Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

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Erfolg der Kanzlei Heidicker im gerichtlichen Filesharing Verfahren: Aktuelle Klagerücknahmen der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH

Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über zwei Klageverfahren der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH. In den beiden Verfahren wurde die jeweilige Beklagtenseite jeweils durch unsere Kanzlei vertreten.

Im Jahre 2011 und 2012 wurden unsere Mandanten durch die vorbezeichneten Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen außergerichtlich auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch genommen. Die Abmahnungen wurden durch die bekannten Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter und Beller sowie Rechtsanwälte Urmann + Collegen ausgesprochen.

Nach eingelegtem Widerspruch gegen zwei Mahnbescheide, welche der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrage der beiden Rechteinhaber beantragt hatte, wurden zunächst die Ansprüche vor dem Amtsgericht Kassel, als auch dem Amtsgericht Lörrach im streitigen Verfahren begründet.

Nunmehr wurden beide Klagen zurückgenommen!

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Can a song save your life“ vom 07.10.2014

Am 08.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Can a song save your life?“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde. Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014

Am 02.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung! Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€. Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH aus abgetretenem Recht der Firma Hitmix Musikagentur vom 25.09.2014

Am 30.09.2014 erreichte unserer Kanzlei erneut ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH.Die Besonderheit des Schreibens liegt in dem Umstand, dass hier ein Schadensersatzbetrag in Höhe von lediglich 250,00€ gefordert wird. 

In der Vergangenheit lagen uns bereits zahlreiche Forderungsschreiben der Debcon vor, die jedoch weitaus höhere Beträge, zuletzt 1.000,00€ beinhalteten. Die Forderung wird als Lizenzschadensersatz aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung über eine Internettauschbörse hergeleitet.

Verjährung? Interessant ist der vermeintliche Tatzeitpunkt. Die Tat soll bereits im Jahre 2010 erfolgt sein.

Es stellt sich daher die Frage, ob der hier geltend gemachte Anspruch nicht bereits der Verjährung unterliegt?

Im Schreiben der Debcon wird unter Heranziehung die BGH Rechtsprechung vom 27.10.2010, I ZR 175/10 die Auffassung vertreten, dass der hier geltend gemachte Lizenzschadensersatz der 10-jährigen Verjährung unterliegen würde.

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Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vom 25.09.2014 im Auftrag der Embassy of Music GmbH an dem Musikwerk „Passenger – Let Her Go“ auf „Bravo Hits Vol. 81“

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Embassy of Music GmbH

Abgemahntes Werk:  „Passenger – Let Her Go"

Geforderter Betrag: 354,85 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Musiksampler

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main erhalten? Wir helfen sofort!Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos!

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Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft - Two Guns Distribution LLC - Film: 2 Guns

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft - Two Guns Distribution LLC - Film: 2 Guns.

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Abmahnung Waldorf Frommer - Gravity - Warner Bros. Entertainment GmbH

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zur Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH am Filmwerk Gravity.

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Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte - Abercrombie & Fitch - Verwendung von Fotos auf eBay

Rechtsanwalt Jan Heidicker informiert bei Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte - Abercrombie & Fitch - Verwendung von Fotos auf eBay.

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Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH: Der Hobbit: Eine unerwartete Reise

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH.

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Abmahnung Sky durch die Rechtsanwälte Komning vom 13.09.2013

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zur Abmahnung der Rechtsanwälte Komning im Auftrage Sky.

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Abmahnung WeSaveYourCopyrights - Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zum Verhalten bei einer erhaltenen Abmahnung.

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Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zum Verhalten bei einer erhaltenen Abmahnung.

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