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AGB-Recht Abmahnung AGB-Recht

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von Abmahnungen wegen unzulässiger AGB und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 08.01.2015 an dem Computerspiel „Risen 3- Titan Lords“

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 08.01.2015 an dem Computerspiel „Risen 3- Titan Lords“

Am 15.01.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 08.01.2015 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Softwarewerkes, an dem die Koch Media GmbH die Rechte innehat.

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Abmahnung Waldorf Frommer vom 07.01.2015 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Auch die ersten Abmahnungen des Jahres 2015 liegen uns aus der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Darunter auch eine Abmahnung wegen des Films „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung in Form des sog. Filesharings über eine Internettauschbörse vorgeworfen.

Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt.

So liegen uns auch Mahnbescheide und Klagen von solchen Mandanten vor, die zunächst leider keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Zwar kann auch in diesen Fällen noch vieles gerettet werden, jedoch bietet sich eine außergerichtliche Verteidigung vor dem Kostenhintergrund eines gerichtlichen Verfahrens immer an.

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Abmahnung Sky: Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG wegen der unerlaubten Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung in Gastwirtschaft

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor, in der unsere Mandantschaft vorgeworfen wird, das Programm von Sky ohne gewerbliches Abonnement ausgestrahlt zu haben. Die Abmahnung datiert auf den 11.12.2014.

Wie wir bereits in zahlreichen Fällen berichtet haben, werden wir immer wieder mit Fällen betraut, in denen Kneipeninhabern, Gastronomieeinrichtungen oder Vereinsheimen vorgeworfen wird, dass das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, insbesondere Fußballbundesliga-Spiele, ohne entsprechendes Gastro-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Häufig sind in diesen Konstellationen diejenigen Fälle anzutreffen, in denen eine private Smartcard verwendet wird, um das Programm von Sky zu empfangen.

Ohne gewerblichen Abonnementvertrag stellt dies eindeutig eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dar.

Auch in dieser Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von ca. 3500, 00 € gefordert.

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Abmahnung des Herrn Ralph Schneider vom 25.11.2014 durch die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling aus Berlin wegen der Verwendung von 5 Produktfotos: Forderung: 8494, 40 €!!!

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling vor, in denen diese für den Fotografen Ralph Schneider aus Köln Unterlassungs- Beseitigungs- Auskunfts- und Zahlungsansprüche wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend machen.

Gegenstand des urheberrechtlichen Vorwurfs an unseren Mandanten ist, dass dieser insgesamt 5 Fotografien auf eBay verwendet habe, an denen Herrn Schneider die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Die Fotos zeigen Gläser und Hüte.

Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auffallend ist, dass eine solche dem Abmahnschreiben jedoch nicht beiliegt.

Besonders ins Auge fällt die außergewöhnlich hohe Geldforderung, die im Abmahnschreiben geltend gemacht wird. Diese beläuft sich unter dem Ansatz eines Gegenstandswertes von über 40.000,00 € auf 8494, 40 €. Wir halten nach erster Überprüfung den geltend gemachten Betrag für überhöht.

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Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 29.12.2014 – Forderung 536,00€!

Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 29.12.2014 – Forderung 536,00€!

Derzeit liegt unserer Kanzlei ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes Hünfeld über einen Forderungsbetrag in Höhe von 536,00€ zur Bearbeitung vor.

Der geltend gemachten Forderung liegt eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vom 15.12.2011 zugrunde. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk, an welchem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.

Im Abmahnschreiben wurde neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Wie auch viele andere einschlägige Rechteinhaber in der Vergangenheit, ist nunmehr auch die DigiRights Administration GmbH dazu übergegangen, die geltend gemachten Forderungen in den zuvor versendeten Abmahnungen auch gerichtlich geltend zu machen.

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Abmahnung wegen „Filesharing“erhalten? Ein kleiner Rückblick und Ausblick auf 2015

Die Abmahnwelle wegen Filesharing war auch im Jahre 2014 weiter erheblich spürbar. Die ersten Abmahnungen aus dem Jahre 2015 liegen uns bereits vor und es ist nicht damit zu rechnen, dass diese entscheidend weniger werden. Der Schock ist meist groß, wenn der Abmahnadressat in seinem Briefkasten eine Abmahnung nebst vorbereiteter Unterlassungserklärung und Zahlungsforderungen regelmäßig im drei bis vierstelligen Bereich vorfindet.

Beim sogenannten Filesharing werden Dateien über Internettauschbörsen (bittorrent, eMule, eDonkey, etc.) „getauscht“.

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Was ist eine Unterlassungserklärung?

Begriff

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung regelmäßig in vorformulierter Form beiliegt, verfolgt den Zweck, den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu erfüllen.

Vereinfacht gesagt:

Wie durch einen Schuldner eine Kaufpreisforderung durch Geld erfüllt wird, geschieht dies bei einer gewünschten Unterlassung durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Schuldner.

Ist die Abmahnung daher berechtigt, besteht für den Abmahner grundsätzlich ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Soweit eine Unterlassungserklärung durch eine Partei abgegeben wird, und diese durch den Abmahner akzeptiert wird, entsteht ein sogenannter Unterlassungsvertrag. An diesen ist der Abgemahnte sodann mindestens 30 Jahre gebunden.

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Abmahnung im neuen Jahr der Kanzlei Fareds datiert auf den 02.01.2015 für die Malibu Media LLC wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Four Ways“

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 02.01.2015 vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an unseren Mandanten, dieser habe das Filmwerk „Four Ways“, an dem die Malibu Media LLC die Rechte inne hat, im Rahmen einer Internettauschbörse angeboten.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 € gefordert. Der Abgeltungsbetrag setzt sich aus einem pauschalen Lizenzschadensersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.

Wir können nicht dazu raten, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form abzugeben. Auch sollten keine Beträge ungeprüft gezahlt werden.

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Ebay Händler bei Schmuckangebot aufgepasst: Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 15.12.2014 wegen der Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert in der Artikelüberschrift

In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese durch die Angabe in der Artikelüberschrift unter Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen habe, §§ 3, 5 UWG.

Hierdurch soll ausweislich der Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale dem Kunden nicht klar sein, dass es sich nicht um massives Edelmetall handelt.

Der von uns vertretene Händler weist neben der beanstandeten Abkürzung hierauf eindeutig in der Artikelbeschreibung nochmals hin und verwendet die Abkürzung lediglich aus Platzgründen in der Artikelüberschrift.

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Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 29.12.2014 im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. wegen des Anbietens eines CD- Tonträgers namens „David Gilmour- Facing The Love In Bethlehem“ über eBay.

Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 29.12.2014 im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. wegen des Anbietens eines CD- Tonträgers namens „David Gilmour- Facing The Love In Bethlehem“ über eBay.

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. vor. Unserem Mandanten wird eine Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten des Tonträgers über einen privaten eBay Account vorgeworfen. 

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass der Tonträger in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht wurde (sog.“Bootleg“ oder Schwarzpressung). 

Unter dem Begriff “Bootleg“ versteht man nicht autorisierte Mitschnitte, bspw. von Konzerten, deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht.

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Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen „nickelfrei“ vom 15.12.2014

Erneut liegt uns eine Abmahnung der NB Technologie GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner, vor. Die Abmahnung ist datiert auf den 15.12.2014.

Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der NB Technologie GmbH berichtet, die zunächst durch eine andere Kanzlei, allein gestützt auf das Wettbewerbsrecht, und seit einigen Monaten anscheinend auch unter Heranziehung patentrechtlicher Gesichtspunkte ausgesprochen werden.

Gegenstand der Abmahnung ist zunächst der Vorwurf, dass unsere Mandanten Schmuckstücke aus Edelstahl mit der Bezeichnung „nickelfrei“ beworben haben, obwohl den Schmuckstücken Nickel zulegiert wurde.

In den Abmahnungen, auch in der vom 15.12.2014, heißt es, dass die NB Technologie GmbH alleinige Inhaberin der Rechte des Europäischen Patents unter der Nr. 2200924, u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland sei. Durch das Patent sei für die NB Technologie GmbH auch die Lizenzvergabe geschützt. Es seien entsprechende Lizenzen erteilt worden.

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Neue Abmahnung des Sport-Club Freiburg e.V. wegen Ticketverkauf über viagogo

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung des Sport- Club Freiburg e.V. wegen Ticketverkauf über die Plattform viagogo zur rechtlichen Überprüfung vor.

In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen durch Verkauf von Tickets für Heimspiele des Sport- Clubs Freiburg e.V. gerügt.Laut § 10.2 der ATGB ist das Anbieten von Tickets über nicht vom Sport- Club Freiburg e.V. autorisierten Verkaufsplattformen, wie Z.B. ebay, viagogo etc. untersagt. 

Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Andre Krugmann im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann auf eBay

Derzeit liegt unserer Kanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann zur rechtlichen Überprüfung vor. In der Abmahnung wird ein Wettbewerbsverstoß auf der Internethandelsplattform eBay gerügt.Es wird konkret das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

Das neue Widerrufsrecht seit dem 13.06.2014 - Neuerungen im Überblick

  • neue Musterwiderrufsbelehrung
  • einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen
  • maximales Ende der Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechtes nach 12 Monaten und 14 Tagen
  • keine Pflicht zur Ausübung des Widerrufsrechtes in Textform, sondern jetzt auch telefonisch möglich
  • jedoch: ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher nötig; die alleinige Rücksendung der Ware genügt nicht mehr
  • Vorhalten eines Widerrufsformulars durch den Onlinehändler
  • Wegfall der 40,00 €-Klausel
  • dynamische Angabe der Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung
  • weitere Ausschlussgründe des Widerrufsrechtes für Hygieneartikel und digitale Medien
  • neue Formulierungen im BGB der Ausschlussgründe

Vom Adressaten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese sollte im Falle von berechtigten Vorwürfen modifiziert werden. Häufig stehen jedoch auch andere taktische Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen gerne als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei erläutern.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

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Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 06.10.2014 SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln

Am 09.10.2014 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Darüber hinaus wird eine Markenrechtsverletzung wegen vermeintlicher Abbildung eines Bildnisses aus dem Stadion in der eBay Auktion vorgeworfen.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 €.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Can a song save your life“ vom 07.10.2014

Am 08.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Can a song save your life?“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde. Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014

Am 02.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung! Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€. Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnungen Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen September 2014

Uns wurden im Monat September 2014 zahlreiche Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung und Überprüfung vorgelegt.

Gerügt werden u.a. folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. EGBGB
  • Fehlendes Musterwiderrufsformular
  • AGB Klausel: Der Versand erfolgt mit DHL als versichertes Paket
  • AGB Klausel: Die Lieferzeit für Artikel, die sich am Lager befinden, beträgt ca. 2-3 Werktage
  • AGB-Klausel: Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers
  • AGB-Klausel: Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB), die auch für zukünftige Geschäfte verbindlich sind
  • AGB-Klausel: Mängel uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen

Forderung:

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  2. Rechtsverfolgungskosten 232,05 €

Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.

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Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH aus abgetretenem Recht der Firma Hitmix Musikagentur vom 25.09.2014

Am 30.09.2014 erreichte unserer Kanzlei erneut ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH.Die Besonderheit des Schreibens liegt in dem Umstand, dass hier ein Schadensersatzbetrag in Höhe von lediglich 250,00€ gefordert wird. 

In der Vergangenheit lagen uns bereits zahlreiche Forderungsschreiben der Debcon vor, die jedoch weitaus höhere Beträge, zuletzt 1.000,00€ beinhalteten. Die Forderung wird als Lizenzschadensersatz aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung über eine Internettauschbörse hergeleitet.

Verjährung? Interessant ist der vermeintliche Tatzeitpunkt. Die Tat soll bereits im Jahre 2010 erfolgt sein.

Es stellt sich daher die Frage, ob der hier geltend gemachte Anspruch nicht bereits der Verjährung unterliegt?

Im Schreiben der Debcon wird unter Heranziehung die BGH Rechtsprechung vom 27.10.2010, I ZR 175/10 die Auffassung vertreten, dass der hier geltend gemachte Lizenzschadensersatz der 10-jährigen Verjährung unterliegen würde.

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Abmahnung BVB: Zahlreiche aktuelle Abmahnungen in dieser Woche der Kanzlei Becker & Haumann für die Borussia Dortmund GmbH & Co KG aA

In dieser Woche erreichten uns zahlreiche Anfragen und Mandatierungen für Abmahnungen des BVB, die im Auftrag durch die Kanzlei Becker & Haumann ausgesprochen wurden. Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. immer der Vorwurf, der Adressat habe Tickets für BVB Spiele zu überhöhten Preisen veräußert.  Hierbei ist stets das Onlinemarktportal eBay betroffen.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Von den Abgemahnten werden einerseits Beträgen zwischen 250, 00 € und 800, 00 € gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

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Ist die Verwendung von AGB im Onlinehandel und E-Commerce Pflicht?

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zur Verwendung einer AGB im Onlinehandel und E-Commerce.

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Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zu Abmahnungen der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

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Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights Administratio GmbH - I follow rivers

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zum Verhalten bei einer erhaltenen Abmahnung durch Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administratio GmbH.

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