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Markenrecht


Abmahnung durch 24IP Law Group für Schmidt Spiele GmbH

"Mensch ärgere Dich nicht" ist ein bekanntes Brettspiel der Firma Schmidt Spiele GmbH aus Berlin. Zugleich ist diese Bezeichnung auch eine geschützte deutsche und europäische Wortmarke. Onlinehändlern, die unter dieser Bezeichnung Spiele zum Kauf anbieten, drohen Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung.

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Abmahnung durch Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. durch Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Legal

Uns wurde wie bereits auch schon in der Vergangenheit eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e.V. zur Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 12.01.2024.

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Abmahnung Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH (“Mensch ärgere Dich nicht”)

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München hat kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH abgemahnt. Es geht um eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht".

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Abmahnung Kanzlei Grünecker für die Harley-Davidson U.S.A. LLC

Der Motorradhersteller Harley-Davidson (U.S.A. LLC.) lässt über seine Rechtsanwälte Grünecker Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen aussprechen. Wie in diesem Fall reagiert werden sollte, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

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Abmahnung Louis Vuitton Malletier durch die CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an Kerzen

Aktuell liegt uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Rechtsanwälte CBH für den Rechteinhaber Louis Vuitton Malletier vor. Im Rahmen dieses Abmahnschreibens wird zunächst darauf hingewiesen, dass es sich bei der Louis Vuitton Malletier um eine Herstellerin von Lederwaren aller Art sowie insbesondere auch von solchen Produkten in Form von vielfältigen Accessoires handelt.

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Abmahnung Markenrecht „Monster“ durch Rechtsanwälte Bird & Bird

Aktuell wurde uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Kanzlei Bird & Bird für die Monster Energie Company aus den USA vom 18.09.2023 vorgelegt.

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Abmahnung Markenrecht der Elara GmbH durch CBH Rechtsanwälte vom 04.09.2023

Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Elara GmbH durch die Rechtsanwälte CBH vorgelegt.

Die Elara GmbH ist ausweislich des uns vorliegenden Abmahnschreibens Herstellerin und Anbieterin von Bekleidungsstücken. Insoweit besteht ausweislich des Markenregisters eine DE-Marke zur Registernummer „30 2012 061 998“ für das Kennzeichen „elara“. Unter anderem besteht hierbei Schutz für Bekleidungsstücke.

Gerügt wird in dem an unseren Mandanten gerichteten Abmahnschreiben, dass dieser die Bezeichnung „Elara“ bei dem Angebot eines Produktes aus dem Bereich der Bekleidung in der Artikelüberschrift, verwendet habe. Die Verwendung erfolgte hierbei zusammen mit eigenen Markenzeichen unserer Mandantschaft.

Was wird in dem Abmahnschreiben gefordert?

Es wird zunächst die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die neben der eigentlichen Unterlassung auch Auskunftsansprüche sowie Schadenersatzansprüche enthält.

Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 €, mithin 2.171,50 € nebst Umsatzsteuer sowie Testkaufkosten in Höhe von 230,48 €, geltend gemacht.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist natürlich immer zu fragen, ob der hier erhobene markenrechtliche Vorwurf in der Sache überhaupt zutrifft. Wir haben schon vielfach darauf hingewiesen, dass häufig der Irrglaube besteht, dass die reine Verwendung eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens per se eine Markenrechtsverletzung darstellt. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch immer eine sogenannte markenmäßige Verwendung. Vereinfacht gesprochen bedeutet dies, dass die Marke in der Art verwendet sein muss, dass der Verbraucher oder Kunde, oder allgemeiner gesprochen der interessierte Verkehr, zu der Annahme gelangen könne, es handele sich um ein Produkt aus dem Hause des Kennzeicheninhabers. Diese Frage ist häufig gar nicht so leicht zu beantworten. Gerade wenn hierbei weitere Marken, d. h. potentielle Marken des vermeintlichen Verletzers ebenfalls Gegenstand der beanstandeten Bezeichnung sind, eröffnen sich hierbei durchaus häufig taugliche Verteidigungsansätze.

Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert und vertreten seit über einem Jahrzehnt Mandanten gegen markenrechtliche Angriffe. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Abmahnung Microsoft durch die FPS Rechtsanwälte

Aufgrund von Erfahrungsberichten im Internet ist uns bekannt geworden, dass durch die Firma Microsoft Corp. derzeit vermehrt marken- und/oder urheberrechtliche Abmahnungen wegen des Vertriebs von nicht-originalen DVDs oder anderer Software ausgesprochen werden. Insbesondere wird regelmäßig auch der Vertrieb von Produkt-Keys gerügt, durch den gegen die Urheberrechte der Microsoft Corp. aus dem Leistungsschutzrecht gem. § 69 c UrhG und den Markenrechten aus den §§ 5, 15 verstoßen werden soll.

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Abmahnung MO Streetwear GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen „Felipa“

Aktuell wurde uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH vorgelegt, die bei dem Abmahnadressaten die Verwendung des Kennzeichens „Felipa“ rügt.

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Abmahnung Schmidt Spiele GmbH für „Mensch ärgere Dich nicht“ durch Rechtsanwälte Fortmann Tegelhoff

Auch unmittelbar im Jahr 2023 wurde uns eine aktuelle Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH seitens der Rechtsanwälte Fortmann Tegelhoff, datiert auf den 09.01.2023, zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist auch hier die geschützte Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

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Abmahnung von Blue Port Legal wegen „VfB Stuttgart“ auf Instagram

Die Rechtsanwälte Blue Port Legal haben kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der VFB Stuttgart 1893 AG markenrechtlich abgemahnt. Es geht um die angeblich unzulässige Verwendung der Marke "VfB Stuttgart".

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Abmahnung von Schmidt Spiele wegen „Mensch ärgere Dich nicht“

"Mensch ärgere Dich nich" - diese Wortkombination ist eine geschützte Marke der Schmidt Spiele GmbH. Weil einer unserer Mandanten im Internet ein Spiel mit diesen Worten beworben haben soll, es sich dabei aber um kein Original von Schmidt Spiele gehandelt haben soll, wurde er kürzlich von der Anwaltskanzlei Fortmann Tegethoff abgemahnt.

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Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. erhalten?

Wir berichten heute über eine aktuelle Abmahnung des Vereins Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V., die in dessen Auftrag von der Kanzlei Linderhaus Stabreit Legal ausgesprochen wurde.

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Abmahnung wegen „Mensch ärgere Dich nicht“ von Schmidt Spiele

"Mensch ärgere Dich nicht" - weil ein Mandant diese vier Wörter ohne Erlaubnis der Schmidt Spiele GmbH in einem Ebay-Angebot verwendet haben soll, wurde er jüngst von der Anwaltskanzlei Fortmann Tegethoff abgemahnt.

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Abmahnung wegen der Verwendung der Wortmarke "SG Dynamo Dresden" durch Kanzlei von Appen Jens Legal

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH beschäftigt uns aktuell in unserer Kanzlei. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, ein nicht-originales T-Shirt, was mit dem Markenzeichen von SG Dynamo Dresden versehen sein soll, über eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten zu haben.

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Abmahnung wegen Marke „Calvin Klein“ durch die Baker McKenzie Rechtsanwälte

Wir vertreten einen Mandanten, der von den Rechtsanwälten Baker McKenzie aus Frankfurt am Main abgemahnt wurde. Es geht um eine angebliche Markenrechtsverletzung an dem Markenzeichen „Calvin Klein“, dessen Inhaber der Calvin Klein Trademark Trust aus Delaware (USA) ist.

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Abmahnung wegen Markennutzung „HSV“ auf Facebook

Wir vertreten einen Mandanten, der eine Abmahnung der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der HSV Fußball AG erhalten hat. Ihm wird vorgeworfen, die Markenrechte an der Bezeichnung "HSV" verletzt zu haben.

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Abmahnung wegen Markenrecht des Fortuna Düsseldorf e. V. durch Blueport Legal aus Hamburg

Uns wurde wieder einmal eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Blueport Legal aus Hamburg für den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. vorgelegt. Gegenstand hierbei ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese gegen die Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ verstoßen habe. Für den Verein Fortuna Düsseldorf besteht einerseits die Eintragung einer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Nummer „302009072133“ sowie ferner auch eine Wort-/Bildmarke, die u. a. auch das Emblem von Fortuna Düsseldorf enthält. Neben dem reinen Markenbestand beruft sich Fortuna Düsseldorf hierbei auch auf seine geschützte geschäftliche Bezeichnung sowie auch auf die Namensrechte.

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Abmahnung wegen Markenrecht durch den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. durch Rechtsanwälte SOH aus Essen

Uns liegt eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung vom 13.02.2023 vor, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, gegen die Markenrechte des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. verstoßen zu haben. Im Rahmen des Abmahnschreibens wird darauf hingewiesen, dass der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. Rechteinhaber des bekannten Zeichens „S04“ ist, welches als deutsche Marke unter der Nummer „30627363“ geschützt ist.

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Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung „RISA“ durch MO Streetwear GmbH durch CBH Rechtsanwälte

Aktuell liegt uns erneut und wiederholt ein markenrechtliches Abmahnschreiben der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vom 02.05.2023 im Auftrag der MO Streetwear GmbH vor.

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Abmahnung wegen Markenverletzung „BVB“ und „Borussia Dortmund“ erhalten? Fachanwaltskanzlei hilft!

Eine aktuelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen liegt unserer Fachanwaltskanzlei aktuell zur Bearbeitung und Verteidigung vor. Wurden Sie auch abgemahnt?

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Abmahnung wegen Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ durch die Schmidt Spiele GmbH

Erneut wurde uns ein aktuelles Abmahnschreiben der Kanzlei Fortmann Tegethoff vom 06.11.2023 im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH vorgelegt. Gegenstand der darin enthaltenen Rüge ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an dem zu Gunsten der Schmidt Spiele bekannten eingetragenen Kennzeichen „Mensch ärgere Dich nicht“.

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Abmahnung wegen Verwendung der Wort-Bildmarke “VfB Stuttgart” durch Kanzlei Blue Port Legal

Die Anwaltskanzlei Blue Port Legal hat eine Abmahnung für die VfB Stuttgart 1893 AG ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist eine angeblich unzulässige und markenrechtsverletzende Verwendung der Wort-Bildmarke "VfB Stuttgart".

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Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke "1. FC Nürnberg"

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens legal erreichte kürzlich einen unserer Mandanten. In der Abmahnung wird eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung "1. FC Nürnberg" gerügt.

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Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke "TSV 1860 München" - von Appen Jens Legal

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der TSV 1860 Merchandising GmbH aus Oberhaching ist derzeit Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Angeblich soll unser Mandant die Markenrechte an "TSV 1860 München" verletzt haben.

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